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Polenz begrüßt OVG-Urteil zum FMO als gut für das Münsterland

In einer ersten Reaktion begrüßt der Münsteraner CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz den am 14.07.2006 ergangenen  Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück.

OVG-Urteil zum FMO

„Es ist eine gute Nachricht für die Region und damit auch für die Stadt Münster, dass die Klage gegen den Ausbau des FMO heute abgewiesen wurde. Dieses Projekt ist von enormer regionaler wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung.“

Nachtfluggenehmigung am FMO mit Fragen

Polenz gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass nun keine weitere Verzögerung der anstehenden Realisierungsschritte am Flughafen Münster/Osnabrück zu erwarten sei.

Mit Blick auf die vom Gericht festgestellten Abwägungsmängel bei der Entscheidung über die Nachtfluggenehmigung betonte Polenz, dass man jetzt in Ruhe die ausführliche Urteilsbegründung auswerten müsse um zu sehen, was zu tun sei.

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