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Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Autobahn 1 gestartet

Münster/Ascheberg. Die Bezirksregierung Münster hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 1 zwischen Dortmund-Ems-Kanal-Brücke und dem Autobahnkreuz Münster Süd die Planunterlagen zur Offenlegung an die Stadt Münster und die Gemeinde Ascheberg übersandt.

Das damit eingeleitete Anhörungsverfahren ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Damit sollen Behörden, Betroffene  und die Öffentlichkeit zu der vom Landesbetrieb Straßen NRW beantragten Planung beteiligt werden. Die Offenlegung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntgabe für einen Monat. Während dieser Zeit und bis zu vier Wochen danach besteht für jeden, dessen Belange durch den Neubau der Ortsumgehung berührt werden, die Gelegenheit, Einwendungen zu erheben.

Im Anschluss an die Offenlegung entscheidet die Bezirksregierung, ob ein Erörterungstermin stattfindet. Sollte dies der Fall sein, können an diesem nicht öffentlichen Termin, der Antragsteller, die beteiligten Behörden und alle Bürger, die berechtigte Einwendungen erhoben haben, teilnehmen.

Die Bezirksregierung Münster leitet den Termin als neutrale Anhörungsbehörde und ermöglicht sowohl den Einwendern als auch dem Antragsteller, ihre jeweiligen Positionen vorzutragen. Sinn und Zweck der Erörterung ist vor allem die Optimierung der Planung zum Ausgleich von öffentlichen und privaten Interessen.

Einwendungen, die nicht ausgeräumt werden konnten sowie die Argumente des Landesbetriebs Straßen NRW wird die Bezirksregierung Münster im Anschluss an den Erörterungstermin mit einer ausführlichen Stellungnahme dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) vorlegen. Das Ministerium entscheidet dann mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss.

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