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Plan für Bürgerentlastungsgesetz: Bundesrat fordert viele Änderungen am

Die geplanten steuerlichen Entlastungen der Bürger bei den Krankenversicherungsbeiträgen werden vom Bundesrat grundsätzlich begrüßt. In seiner umfangreichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert er jedoch, dass das neue Konzept Bürger mit einem niedrigen und mittleren Einkommen nicht schlechter stellen darf.

Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge mit der Einwilligung zur Datenübermittlung verknüpft: Kritik

Außerdem verlangt der Bundesrat die Gleichbehandlung aller Eltern bei den steuerlichen Vergünstigungen. Diejenigen, die kraft Unterhaltsverpflichtung auch Vorsorgeaufwendungen bezahlen, müssten den erweiterten Abzug ebenfalls geltend machen können. Korrekturbedarf sieht er auch an den nicht abziehbaren Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Sicherzustellen sei, dass bei Durchführung des Lohnsteuerabzugs auch der Datenschutz Privatversicherter gewahrt wird. Für unpraktikabel hält der Bundesrat allerdings, dass der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge mit der Einwilligung zur Datenübermittlung verknüpft werden soll. So könne der Abzug ungewollt scheitern, nur weil aus irgendeinem Grund die Einwilligung fehle.

Länder wollen Änderungen im Steuerrecht

Über diese Korrekturen hinaus machen die Länder weitere steuerrechtliche Änderungen geltend. So fordern sie mit Blick auf die jüngst beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer, die Steuerfreiheit des Existenzminimums auch in anderen Bereichen anzuheben. Da das Existenzminimum grundsätzlich gleich hoch sei, müsse es steuerlich einheitlich behandelt werden. Auchdie Riester-Rente sei in Fragen der Gleichbehandlung ihrer Sparer nochverbesserungswürdig. Außerdem schlagen die Länder eine Regelung zurVerbreitung privater Altersvorsorge vor. Deutlich setzen sie sich fürdie Wiedereinführung des 2005 abgeschafften Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten ein. Das Ziel der Steuervereinfachung seinicht erreicht worden. Tatsächlich habe sich der Verwaltungsaufwandnoch erhöht. Zudem sei nicht geklärt, ob das derzeit geltendeAbzugsverbot verfassungsrechtlich zulässig sei.

Bundesrat will Sanierungen von Unternehmen erleichtern

Angesichts der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise versucht der Bundesrat, über das laufende Gesetzgebungsverfahren zu erreichen, das sin das Körperschaftsteuergesetz eine echte Sanierungsklause laufgenommen wird. Diese soll sicherstellen, dass die Verlustvorträge bei allen krisenbedingten Sanierungsfällen erhalten bleiben. Zur Begründung seiner Forderung verweist der Bundesrat darauf, dass sich hierdurch die Suche nach sanierungswilligen Investoren und die Sanierungsbemühungen selbst leichter werden.

(Auszug aus einer Bundesrat-Pressemitteilung vom 03.04.2009)

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