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Pendlerpauschale: Noch mehr Nachschlag holen

Geld und Steuern. Nach der Rückkehr zur alten Regelung bei der Pendlerpauschale steigt für viele Steuerzahler der zulässige Werbungskostenabzug. Daraus können sich neue Ansprüche auf Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie ergeben. 

In manchen Fällen kann das mehrere hundert Euro ausmachen. Deswegen sollten Steuerzahler prüfen, ob ihre Steuererklärung oder ihr Steuerbescheid betroffen sind. 

 

Grenzbetrag gesprengt? 

Bei manchen Familien hat die Kürzung der Pendlerpauschale zum Streichen des Kindergeldes geführt. Wenn ein volljähriges Kind mit seinem eigenen Verdienst den zulässigen Grenzbetrag überschreitet, entfällt der Kindergeldanspruch für die Familie. Mit der Pendlerpauschale können die Kinder nun unter Umständen höhere Werbungskosten gegenrechnen und der Familie den Kindergeldbezug ermöglichen, heißt es. Kindergeld gibt es für Kinder bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden und deren steuerpflichtiges Einkommen unter 7680 Euro liegt. 
 
Darüber hinaus können jetzt auch mehr Berufstätige von Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie profitieren. Viele Sparer hätten die Zulagen nicht beantragt, weil sie nach der Kürzung der Pendlerpauschale nicht mehr unter die geltenden Einkommensgrenzen gefallen seien, meldet die Lohnsteuerhilfe Bayern. Jetzt erfüllten diese Pendler möglicherweise die Voraussetzungen für den Bezug. 

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