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Osterferien: Rechtzeitig vor der Reise Ausweise prüfen

Münster/Westfalen. Die Osterferien rücken näher, viele Münsteranerinnen und Münsteraner werden sie auch in diesem Jahr wieder im Ausland verbringen. Zu den Reisevorbereitungen sollte unbedingt ein Blick auf die Gültigkeitsdauer des Ausweises oder des Reisepasses gehören, rät das städtische Amt für Bürgerangelegenheiten. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 06.03.2007 mit. Die Osterferien reichen in NRW vom 2.4.2007 bis zum 14.4.2007.

„Abgelaufene Pässe oder Ausweise können nicht verlängert werden. Sie müssen neu beantragt werden, und da sie zentral von der Bundesdruckerei in Berlin ausgeliefert werden, sollte man eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen einkalkulieren“, erläutert Alois Weihermann, Leiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten.

Ausweise und Pässe stellen die Bürgerbüros im Stadthaus 1 und in den Stadtbezirken aus. Weitere Informationen gibt es auch unter www..muenster.de/stadt/buergeramt. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 06.03.2007 mit.

Für Reisen innerhalb Europas reicht in der Regel der gültige Personalausweis. Für die Einreise in andere Länder, etwa die USA, wird der neue elektronisch lesbare und fälschungssichere Reisepass gefordert. Rechtzeitig vor dem Urlaub sollten die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes genau studiert werden. Gute Informationen liefern die Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros helfen mit Rat und Tat weiter.Kinder, unabhängig davon wie alt sie sind, benötigen für die Reise über die Grenze ebenfalls einen gültigen Ausweis. Seit 2006 werden für Kinder bis 16 Jahre maschinenlesbare Kinderreisepässe ausgestellt. „Die bisher ausgestellten Kinderausweise behalten aber ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum“, erklärt Weihermann.

Bei Reisen mit Kindern in Europa, beispielsweise nach Italien oder Spanien, reicht der alte Kinderausweis noch aus. Allerdings ist ab dem 10. Lebensjahr des Kindes ein Foto im Ausweis nötig. Und auch hier gilt: die Gültigkeit überprüfen. Teilweise weichen die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von den Passagieren mitzuführenden Dokumente von den staatlichen Regelungen ab. „Deshalb sollte man sich vor Antritt der Reise auf jeden Fall bei der Fluggesellschaft erkundigen“, ergänzt Alois Weihermann.

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