Ortsumgehung Wolbeck: Klagen abgewiesen
Münster. Am Freitag 05.09.2008 wies das Verwaltungsgericht Münster die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Landesstraße 585n ab.
Es waren keine tieferen Eingriffe in den vom Regierungspräsidium Münster aufgestellen Plan zur sogenannten Ortsumgehung Wolbeck erwartet worden. Die Sitzung des Verwaltungsgerichts war mäßig besucht. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.