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Öffentlichkeit ist gefragt: Änderung des Landesentwicklungsplans startet

Cover Landesentwicklungsplan NRW

Öffentlichkeit ist gefragt: Änderung des Landesentwicklungsplans startet

Münster. Die Landesregierung will mit der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Freiräume für gute Ideen und Zukunftsinvestitionen in Nordrhein-Westfalen schaffen. Das Wirtschaftsministerium will den Kommunen mehr Spielraum geben, um Firmenansiedlungen und Betriebserweiterungen sowie den Wohnungsbau zu stärken. Das Kabinett hat die Überarbeitung des LEP beschlossen.

Nun wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bürger und Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Bedenken zum Entwurf zu äußern.

Die Planunterlagen können vom 7. Mai bis zum 15. Juli 2018 werktags in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr eingesehen werden. Sie liegen aus in der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, Raum 307 in 48143 Münster. Hier ist auch Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben.

Ab Montag, 7. Mai 2018, sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einzusehen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Investitionen: Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer und Erweiterungen bestehender Unternehmen anbieten können.

Ländlicher Raum: Ortsteile unter 2000 Einwohnern erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden.

Flächen: Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten. Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamen Umgang mit Flächen.

Windkraft: Um die Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien zu erhalten, wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1500 m zu Wohngebieten geplant werden können.

Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genannten Airports gelten nun als landesbedeutsam und können sich entsprechend entwickeln.

Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten. Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie beispielsweise Sand und Kies, kann aber auch an der bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche festgehalten werden.

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