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Oberverwaltungsgericht Münster: Ortsumgehung Wolbeck darf gebaut werden

Münster-Wolbeck. Die Ortsumgehung Wolbeck darf gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster endgültig entschieden.  Wie am Montag, 23.3.2009, bekannt wurde, wiesen die Richter bereits am Freitag alle Einwände der Gegner ab. 

Bereits im September 2008 hatte das Verwaltungsgericht Münster als erste Instanz mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Umgehungsstraße um Wolbeck abgewiesen. Sechs Anlieger – darunter ein Ehepaar – hatten anschließend die nächsthöhere Instanz angerufen.

Nunmehr hat der 11. Senat des Oberwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschlüssen vom 20. März 2009 die eingelegten fünf Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen abgelehnt.

Damit sind die Urteile des Verwaltungsgerichts rechtskräftig. Die Ortsumgehung kann wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt gebaut werden.

Die Regionalniederlassung Münsterland von "Straßen.NRW" ist für den Bau der Umgehung verantwortlich und bereitet zurzeit den Bau der ersten Brücke vor. Ab Ende April oder Anfang Mai soll die erste Brücke im Südwesten Wolbecks gebaut werden. Parallel zu den Brücken-Bauarbeiten will der Landesbetrieb Straßenbau den Grunderwerb entlang der Trasse im Westen von Wolbeck weiter vorantreiben und die nächsten Brückenbauten vorbereiten. Von den Gesamtbaukosten in Höhe von 15 Millionen Euro stehen in diesem Jahr die ersten zwei Millionen Euro bereit.

Aktenzeichen: 11 A 2743/08 u. a.

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