Website-Icon Wolbeck & Münster

Nur ein blauer Fleck oder Kindeswohlgefährdung?

Diplom-Psychologe Martin Janning erläuterte praxisnah die Lebenswelt von Kindern, die Gewalt und Vernachlässigung erfahren. Mit Tanja Boye vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien präsentiert er den Handordner der Stadt mit vielen Informationen für Kindertagespflegepersonen. Foto: Stadt Münster, Patrick Schulte.

Diplom-Psychologe Martin Janning erläuterte praxisnah die Lebenswelt von Kindern, die Gewalt und Vernachlässigung erfahren. Mit Tanja Boye vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien präsentiert er den Handordner der Stadt mit vielen Informationen für Kindertagespflegepersonen. Foto: Stadt Münster, Patrick Schulte.

Kinderschutz in der Kindertagespflege / Vereinbarung mit Kindertagespflegepersonen / Fortbildungen

Münster (SMS) Kinderschutz in der Kindertagespflege gehört zu den großen Herausforderungen in der pädagogischen Arbeit als Kindertagespflegeperson. Ab sofort ist es nötig, dass sie mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine „Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ abschließen. Damit verpflichten sich „Tagesmütter und Tagesväter“ bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bestimmte Handlungsschritte einzuhalten.

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bietet hierfür Beratungs- und Fortbildungsangebote. In einer ersten Fortbildungseinheit mit dem Titel „Und wenn da doch was ist…?“ erklärte Diplom-Psychologe Martin Janning praxisnah die Lebenswelt von Kindern, die Gewalt und Vernachlässigung erfahren: Wie machen kleine Kinder auf sich aufmerksam? Wann wird aus einem blauen Fleck ein Anhaltspunkt für Kindeswohlgefährdung? An wen kann sich eine Kindertagespflegeperson bei einem Verdacht wenden? Und was ist eigentlich mit den Eltern? 

Fachberaterinnen der Beratungsstelle Kindertagespflege erläuterten Schutzauftrag

Fachberaterinnen der Beratungsstelle Kindertagespflege erläuterten zudem die „kommunalen Handlungsschritte“ mit denen die Kindertagespflegepersonen ihrem Schutzauftrag nachkommen.

Alle Kindertagespflegepersonen müssen sich ab sofort für eine Grundqualifizierung im Bereich Kinderschutz fortbilden. Das Netzwerk „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ hat hierfür eine Vielzahl an themenspezifischen Fortbildungsangeboten im Programm.  Alle Kindertagespflegepersonen erhalten zudem einen Handordner mit Informationen, Kontakten zu Ansprechpersonen und einem Leitfaden in dem die „kommunalen Handlungsschritte“ anschaulich erklärt werden.  

Foto: Diplom-Psychologe Martin Janning erläuterte praxisnah die Lebenswelt von Kindern, die Gewalt und Vernachlässigung erfahren. Mit Tanja Boye vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien präsentiert er den Handordner der Stadt mit vielen Informationen für Kindertagespflegepersonen.
Foto: Stadt Münster, Patrick Schulte. 

Die mobile Version verlassen