NRW: Einschränkungen für Ungeimpfte ab Mittwoch

Zuletzt aktualisiert 13. Dezember 2021 (zuerst 23. November 2021).

In ganz NRW treten am Mittwoch deutliche Einschränkungen für Ungeimpfte in Kraft. Im Freizeitbereich gilt dann vielerorts 2G, verkündete Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag. Das bedeutet: Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene. Wer nur einen Testnachweis hat, muss draußen bleiben. Außerdem gilt dann am Arbeitsplatz 3G – dort muss man geimpft, genesen oder getestet sein.

Ministerium: Neue Schutzverordnung erscheint am Dienstag

Die neue Corona-Schutzverordnung soll an diesem Dienstag erscheinen und dann ab Mittwoch gelten. Die neue 2G-Regelung soll zum Beispiel für Kinos, Kneipen, Restaurants und Konzerte gelten, aber auch für Weihnachtsmärkte, Fußballstadien und andere Großveranstaltungen.

In Situationen mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa bei Karnevalsveranstaltungen und in Diskotheken – soll 2G+ gelten. Bedeutet: Geimpfte und Genesene müssen sich zusätzlich testen lassen.

Wie Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) bereits vorige Woche ankündigte, sollen für ungeimpfte Kinder und Jugendliche die Zugangsbeschränkungen nicht gelten.