Neues Wohngebiet an der Werlandstraße: Bebauungsplan bestätigt
In dem Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "Werlandstraße / Hammer Straße" hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) jetzt die Position der Stadt Münster bestätigt und die Bedenken des Klägers zurückgewiesen. Damit bleibt der im Februar 2004 vom Rat beschlossene Bebauungsplan erhalten
OVG Münster stützt Position der Stadt
In der Begründung der Entscheidung heißt es, dass die vom Kläger befürchtete Wertminderung seines an einer Stichstraße des Düesbergweges gelegenen Grundstückes nicht nachvollziehbar sei.
Der Grundstückseigentümer hatte erklärt, die im Plangebiet vorgesehenen 71 Wohneinheiten würden deutlich mehr Verkehr und damit erhebliche Abgas- und Lärmbelastungen mit sich bringen. Dieser Argumentation hielt die Stadt Münster als Beklagte Zahlen zum Verkehrsaufkommen im Plangebiet entgegen, die zeigen, dass das neue Wohngebiet für den Düesbergweg aller Voraussicht nach kaum mehr Verkehr bringt. Außerdem, so die Stadt, sei die befürchtete Verkehrsbelastung der Stichstraße wegen ihres Ausbauzustandes, der geringen Breite und der Verwinkelung sehr unwahrscheinlich. "Das Gericht, das die unterschiedlichen Interessen abzuwägen hatte, folgte mit seiner Entscheidung weitgehend den Ausführungen der Stadt", fasst Manfred Vaupel, stellvertretender Leiter des städtischen Rechtsamtes, zusammen.