Neue Bestimmungen zur Wohnraumförderung in NRW

Zuletzt aktualisiert 5. November 2015 (zuerst 26. März 2008).

Höhere Wohneigentumsförderung in Münster Zuschläge für wachsende Stadt und für energiebewusste Bauherren /

Münster.  Für Familien, die sich den Traum vom Eigenheim oder der Eigentumswohnung in Münster erfüllen wollen, haben sich die Förderbedingungen erheblich verbessert. Das legen die neuen Bestimmungen des Landes zur Wohnraumförderung fest. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt hat die Änderungen in einem Infoblatt zusammengefasst.

Zuschläge für wachsende Stadt und für energiebewusste Bauherren

„Allein 15 000 Euro mehr an Darlehens-Fördermitteln werden gegenüber 2007 bewilligt, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung die energetischen Anforderungen an ein sogenanntes ‚KfW60-Haus‘ erfüllen“, berichtet Fachstellenleiter Ralf Bragard vom Wohnungsamt der Stadt Münster. Um weitere 10 000 Euro ist der „Stadtbonus“ gestiegen. Dieser Zuschlag wird in wachsenden Städten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gewährt.

Nach den aktuellen Förderbedingungen erhält zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern im Fördermodell A (Jahres- Bruttoeinkommen bis 42 000 Euro) ein zinsloses Darlehen von 112 000 Euro. Auch für Haushalte mit höheren Einkünften ist noch eine Förderung möglich. So kann etwa eine dreiköpfige Familie mit einem Jahres-Bruttoeinkommen von bis zu 47 900 Euro im Fördermodell B noch ein Darlehen von 70 000 Euro bei einer Verzinsung von zwei Prozent bekommen.

Insgesamt haben im vergangenen Jahr 172 Haushalte in Münster eine Eigentumsförderung in Anspruch genommen. Das Wohnungsamt bewilligte ihnen Darlehen von rund 12 Millionen Euro. „Viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf diese günstigen Finanzierungsmittel haben“, so Ralf Bragard. Deshalb rät er allen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen wollen, sich im Wohnungsamt zu informieren, ob und in welcher Höhe ihnen Fördermittel zustehen. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 26.03.2008 mit.

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Wohnungsamt Münster informiert über Förderbestimmungen

Das Infoblatt mit den Förderbestimmungen liegt an folgenden Stellen aus: Wohnungsamt im Stadthaus 2 (Eingang Südstraße), Münster-Information im Stadthaus 1 und Kundenzentrum im Stadthaus 3. Im Stadtnetz steht es unter www.muenster.de/stadt/wohnungsamt („Publikationen“). Telefonische Auskunft: 4 92-64 02.