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Neue Bestimmungen für Grünabfälle in Münster

Münster (SMS) Zum 1. Januar gelten neue Bestimmungen für die Abfuhr von Grünabfällen, die sich aus den vom Rat der Stadt Münster verabschiedeten Änderungen der Abfallsatzung ergeben. „Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen regelt die Satzung jetzt verbindlich, dass für die Abfuhr bereitgestellte Gartenabfallsäcke maximal 25 Kilogramm wiegen dürfen“, nennt Manuela Feldkamp, Sprecherin der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM), eine Änderung. Die Gartenabfallsäcke müssen mit einem Band oder einer Kordel verschlossen sein. Strauchbündel dürfen maximal 1,30 Meter lang sein und einen maximalen Durchmesser von 50 Zentimeter haben.

Neu ist ab dem 1. Januar außerdem, dass mit Exkrementen verunreinigte organische Kleintierstreu (z.B. Sägespäne, Stroh) über die Biotonne entsorgt werden muss. Das heißt, eine Entsorgung dieser Streu über Gartenabfallsäcke ist nicht mehr zulässig. Wenn die Größe der Biotonne für die Hinterlassenschaften von Kaninchen, Hamster und Co nicht ausreicht, können Eigentümer und Hausverwalter bei den AWM eine größere Biotonne bestellen. Das entsprechende Antragsformular findet sich im Entsorgungskalender oder unter www.awm.muenster.de in der Rubrik „Behälterarten und -größen“.

Geändert wurden die Bestimmungen zur Entsorgung von organischem Kleintierstreu, weil die Biotonne wöchentlich abgefahren wird, während die Gartenabfallsäcke nur monatlich abgefahren werden. Die mit Kot und Urin behaftete Streu lagerte so in der Vergangenheit bis zu vier Wochen in den Säcken, ideale Bedingungen für die Ausbreitung von Keimen und Bakterien. Platzen Säcke während des Entsorgungsvorgangs im Fahrzeug, können Keime und Bakterien in die unmittelbare Nähe der Mitarbeitenden gelangen. Anders als in den Fahrzeugen, die zur Abfuhr der Tonnen eingesetzt werden, können die Wagen für die Grüngutabfuhr aufgrund der für die Verdichtung von Strauchschnitt erforderlichen Pressvorrichtung nicht mit einem Staubschutz und einer automatischen Schüttung ausgerüstet werden.

Eine Annahme von Gartenabfallsäcken mit Kleintierstreu an den Recyclinghöfen ist aus Aspekten des Gesundheitsschutzes ebenfalls nicht möglich. Denn hier müssen die Säcke geöffnet werden, da ausschließlich der Inhalt und nicht der Sack selbst in die Presscontainer geworfen werden darf.

Fragen beantwortet der AWM-Kundenservice unter Tel. 02 51/ 60 52 53.

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