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Neubau der JVA Münster – Bezirksregierung Münster erteilt Zustimmung zur Bauvoranfrage

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt die Zustimmung zu dem beantragten Bauvorbescheid zum Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Münster-Wolbeck erteilt. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Münster (BLB) hatte diesen bei der Bezirksregierung Münster als zuständige obere Bauaufsichtsbehörde für Genehmigungsverfahren von Landesbehörden im Regierungsbezirk beantragt.

 

Neubau der JVA Münster – Bezirksregierung Münster erteilt Zustimmung zur Bauvoranfrage

Der Bau einer Justizvollzugsanstalt für den Erwachsenenstrafvollzug mit 640 Haftplätzen auf dem vorgesehenen Grundstück in Wolbeck-Kirchspiel im planungsrechtlichen Außenbereich ist aufgrund der besonderen öffentlichen Zweckbestimmung bauplanungsrechtlich zulässig. Bei der planungsrechtlichen Prüfung hat die Bezirksregierung festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) für dieses Außenbereichsvorhaben nur unter Berücksichtigung der besonderen Ausnahmevorschriften für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder gemäß § 37 BauGB erfüllt werden.

Grundsätzlich sind Bauvorhaben im Außenbereich nicht zulässig. Jedoch wird mit dem Neubau der JVA Münster ein besonderer öffentlicher Zweck – nämlich ausreichend Haftplätze im Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung zu stellen – erfüllt. Zudem hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 4. Juli 2018 das gemeindliche Einvernehmen zu dem Neubau der JVA erteilt.

Bezirksregierung prüfte auch sechs Alternativen zur JVA in Wolbeck

Im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung hat die Bezirksregierung auch Alternativen betrachtet. Konkret wurde untersucht, ob Verstöße gegen allgemeines Planungsrecht gemildert oder vermieden werden können, wenn der Neubau der JVA an einem anderen Standort erfolgen würde. Neben allgemeinen Freiraumbereichen innerhalb des Stadtgebietes von Münster wurden sechs weitere Standorte planungsrechtlich überprüft. Ein Vergleich der Alternativgrundstücke und dem Antragsgrundstück hat gezeigt, es konnte kein anderer, mindestens gleichwertig geeigneter Standort gefunden werden, bei dessen Nutzung ein Verstoß gegen das Bauplanungsrecht vermieden worden oder erheblich geringer ausgefallen wäre.

Die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind einschließlich der artenschutzrechtlichen Auswirkungen insgesamt als nicht erheblich zu bewerten und können soweit erforderlich ausgeglichen werden. Das ist das Ergebnis einer UVP-Vorprüfung (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Regionalplanungsbehörde stuft das Vorhaben aufgrund der Flächengröße und der zu erwartenden Raumbeeinflussung als ein raumbedeutsames Vorhaben ein. Die Prüfung ergab auch hier, dass das Neubauvorhaben einer JVA in Münster-Wolbeck mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.

Nach der positiven Entscheidung zum Bauvorbescheid kann der BLB Münster nun die Voraussetzungen für die noch erforderliche bauordnungsrechtliche Zustimmung erarbeiten und bei der Bezirksregierung beantragen.

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