Münster: Zahl der Wohngeldbezieher um mehr als ein Viertel gestiegen

Zuletzt aktualisiert 19. März 2018 (zuerst 14. März 2016).

Münster (SMS) Die Zahl der Wohngeldbezieher ist in Münster seit dem 1. Januar um mehr als ein Viertel auf jetzt 2153 Haushalte gestiegen. Zugleich kann das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt diesen Haushalten einen im Durchschnitt 39 Prozent höheren Betrag überweisen. Grund sind Leistungsverbesserungen, die das Anfang 2016 in Kraft getretene neue Wohngeldrecht gebracht hat.

Seit Januar höhere Leistungen und mehr Berechtigte

Dabei vermutet Fachstellenleiterin Julia Dickfer vom Wohnungsamt, dass es noch viele Menschen mit Anspruch auf Wohngeld gibt, die bislang keinen Antrag gestellt haben: „Ich ermutige alle, im Zweifelsfall einen Anspruch auf die Leistung prüfen zu lassen. Wohngeld ist kein Almosen, darauf besteht ein Rechtsanspruch.“

Nach der Wohngelderhöhung erhalten die Bezieher in Münster jetzt im Durchschnitt 180,55 Euro pro Monat. Die Spanne ist groß, sie reicht von 12 bis 700 Euro. Alle Empfänger, deren Wohngeld über den 31. Dezember 2015 hinaus bewilligt war, haben schon Anfang Januar automatisch einen neuen Bescheid und das höhere Wohngeld erhalten.

Wovon die Höhe des Wohngeldes abhängt

Das Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Zahl zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder sowie der Höhe der monatlichen Miete und berücksichtigungsfähigen Belastung. Zwei Beispiele: Für einen alleinstehenden Rentner mit 850 Euro Rente und zu berücksichtigender Miete von 360 Euro kann sich ein Anspruch von rund 90 Euro ergeben. Ein Ehepaar mit zwei Kindern unter zwölf Jahren, einem Bruttoeinkommen von 2200 Euro und 700 Euro zu berücksichtigender Miete hat einen Wohngeld-Anspruch von etwa 220 Euro; außerdem können die Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

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Ob sich ein Antrag lohnt, lässt sich häufig am besten in der persönlichen Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen im Stadthaus 3 klären (Albersloher Weg 33, Tel. 02 51/4 92-64 02, E-Mail wohngeld@stadt-muenster.de). Die Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr, Do 15-18 Uhr. Informationen, Vordrucke und weiterführende Links enthalten auch die neuen Internetseiten des Amtes. – www.stadt-muenster.de/wohnungsamt