Münster trifft Vorsorge gegen neuen Erreger der Blauzungenkrankheit

Münster Die Stadt Münster trifft Vorsorge gegen den neuen Erreger der Blauzungenkrankheit. Wie fast alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW liegt Münster innerhalb einer Kontroll- und Beobachtungszone mit Auflagen für den Transport von Tieren, die von Erregern der Blauzungenkrankheit infiziert werden können. In Münster sind davon rund 300 Tierhalter mit etwa 14 000 Tieren betroffen. Die Regelungen für die Kontrollzone enthält eine Verfügung, die in Münsters Stadtnetz (www.muenster.de/stadt) und am Dienstag, 28. Oktober, außerdem als Bekanntmachung in den münsterschen Tageszeitungen veröffentlicht wird.

Blauzungenkrankheit ist eine Virusinfektion, die bei Wiederkäuern – also vor allem bei Schafen, Rindern und Ziegen – auftreten kann. Die blaurote Färbung von Zunge und Maulbereich betroffener Tiere hat der Krankheit ihren Namen gegeben. "Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden", so  Giovanni Serra vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt.

In Mittel- und Nordeuropa tritt die Krankheit seit 2006 auf. Sie wurde vom Blauzungenvirus "Typ 8" ausgelöst. Gegen diesen Virus-Typ wurde ein Impfstoff entwickelt. Er wurde auch in Münster im Jahr 2008 bei 6700 Rindern, Schafen und Ziegen mit Erfolg eingesetzt. Jetzt wurde aber im niederländischen Grenzgebiet in vier Betrieben ein neuer "Typ 6" entdeckt. Woher er stammt und wie er eingeschleppt werden konnte, ist noch nicht bekannt. Gegen den neuen Virus-Typ wirkt der Impfstoff nach bisherigen Erkenntnissen nicht, die gegen "Typ 8" geimpften Tiere sind deshalb nicht immun.

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurden im Radius von 150 Kilometern um die vier Betriebe drei sogenannte Restriktionszonen (Zonen I-III) für Wiederkäuer geschaffen. Hier gilt:

  • Tiere dürfen zum Schlachten transportiert werden, wenn eine amtliche Bescheinigung mitgeführt wird, aus der hervorgeht, dass sie "klinisch gesund" sind; für Tiere, die innerhalb von NRW geschlachtet werden, gilt die Gesundheitsbescheinigung mit der Verfügung als erteilt;
  • Zucht- und Nutztiere dürfen transportiert werden, wenn sie einen gewissen Zeitraum unter sogenanntem Vektorschutz gehalten wurden;
  • Betriebe mit Wiederkäuern melden dem Veterinäramt unverzüglich Zahl, Standort und Nutzungsart der von ihnen gehaltenen Rinder, Schafe und Ziegen; außerdem melden sie eventuell verendete oder – insbesondere fieberhaft – erkrankte Tiere.

Fragen beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt, Tel. 0 25 34/ 971-321. Hinweise zur aktuellen Seuchensituation gibt das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz auf seiner Homepage (www.lanuv.nrw.de).