Münster-Pass noch attraktiver

Zuletzt aktualisiert 27. Mai 2015 (zuerst 2. Januar 2012).

Münster. Gute Nachricht für Familien in Münster, die Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz haben. Ab Januar 2012 haben sie ebenfalls einen Anspruch auf den Münster-Pass.

Ab Januar haben auch Familien mit Kinderzuschlag einen Anspruch

Mit dem Ausweis können sie zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nicht nur die im Haushalt lebenden Kinder unter 26 Jahren erhalten auf Antrag den Pass, sondern auch die in der Familie lebenden Ehe- und Lebenspartner. Der Antrag ist einfach: Wer einen aktuellen Kinderzuschlag-Bewilligungsbescheid der Familienkasse Rheine im münsterschen Sozialamt vorlegt, erhält den Münster-Pass ausgehändigt (Hafenstraße 8, Raum 404). Er gilt für jeweils sechs Monate.

Münster-Pass – Teilhabe fördern

Den Münster-Pass hat der Rat geschaffen, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen zu fördern. Mittlerweile haben mehr als 25 000 Personen den Ausweis. Bislang schon haben alle den Pass erhalten, die eine der folgenden Leistungen beziehen: Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Leistungen nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge. Diese Gruppen bekommen den Pass in der Regel automatisch zum 1. März und 1. September zugeschickt oder er wird ausgehändigt, wenn Leistungen neu beantragt werden.

Die Liste der Einrichtungen, Vereine und Institutionen, bei denen man mit dem Münster-Pass ermäßigten Eintritt und Rabatt erhält, wird immer länger. Aktuell umfasst sie 24 Positionen. Dazu gehören super-attraktive Stadtbus-Fahrkarten (bis zu 50 Prozent Rabatt), Ermäßigungen in Kinos, Freizeiteinrichtungen, Museen, Schwimmbädern, bei Sportveranstaltungen, in der Stadtbücherei, in Theatern, bei Vereinsmitgliedschaften und bei Kursen der Volkshochschule. – www.muenster.de/stadt/sozialamt (Rubrik „Münster-Pass“).