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Münster: Jeder vierte Hartz IV-Bezieher arbeitet

Münster/Hartz IV. Hartz IV gleich arbeitslos. Die Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS), in der Stadt und Arbeitsagentur bei der Umsetzung von Hartz IV zusammenarbeiten, sagen etwas anderes: Nach Angaben der AMS verdient in Münster jeder Vierte der fast 13 000 Empfänger von Arbeitslosengeld II dazu und verbessert so aus eigener Kraft seine finanzielle Situation.
"Es gehört zur gesellschaftlichen Wirklichkeit, dass viele Menschen arbeiten und staatliche Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten", berichtet AMS-Geschäftsführerin Ulrike Otto. Als Beispiel nennt sie die alleinerziehende Mutter, die morgens jobbt und sich nachmittags um Kinder und Haushalt kümmert. Was sie in Teilzeit verdiene, reiche in den meisten Fällen nicht, um Wohnung, Essen, Versicherungen, Busfahrkarte oder Schulhefte zu bezahlen. Gerade in Großstädten wie Münster gebe es zudem viele Hilfebedürftige, die nicht gesund genug seien, um einen Vollzeit-Job zu machen.

Wer als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger dazuverdient und sich nicht auf die staatlichen Hilfen allein verlässt, wird belohnt. Dafür sorgt ein gesetzliches Anreizsystem, das die Erwerbstätigkeit fördert. Grundsatz: Nicht der gesamte Lohn wird mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II verrechnet.

Mindestens 100 Euro des monatlichen Verdienstes dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld II für sich verbuchen, ohne dass sich die staatliche Leistung reduziert. So hoch ist der Grundfreibetrag, zu dem weitere einkommensabhängige Freibeträge kommen: 20 Prozent auf das Einkommen ab 100 bis 800 Euro und noch einmal zehn Prozent auf das Einkommen ab 800 bis 1200 Euro. Zwei Beispiele: Ein 400-Euro-Job bringt 160 Euro mehr in die Haushaltskasse – 100 Euro Grundfreibetrag und noch einmal 60 Euro Freibetrag aus der 20-Prozent-Regelung. Wer 1200 Euro verdient, erarbeitet sich zusätzliche Einnahmen von 280 Euro – 100 Euro Grundfreibetrag plus 140 Euro Freibetrag aus der 20-Prozent-Regel plus 40 Euro aus der 10-Prozent-Regel.

Der Freibetrag kann noch steigen, wenn ein Leistungsempfänger mehr als 400 Euro verdient und die Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle, weitere Werbungskosten und angemessene Versicherungen die 100 Euro-Grenze überschreiten, so AMS-Geschäftsführerin Otto. Für Hilfebedürftige zahlt es sich also aus zu arbeiten, sei es als geringfügig Beschäftigte oder für begrenzte Zeit als Saisonarbeiter. Ulrike Otto: "Die Arbeit tut nicht nur der Haushaltskasse gut. Eigenes Geld zu verdienen, ist auch gut für das Selbstwertgefühl und ein wichtiger Anreiz, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden."

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