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Münster fördert sozialen Wohnungsbau

Münster (SMS) Die Stadt Münster kann in diesem Jahr voraussichtlich für 336 Wohnungen Fördermittel bewilligen. „Das sind beinahe doppelt so viele Wohnungen wie 2015 und fast fünf Mal mehr als 2014“, sagte Stadtrat Matthias Peck. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben des Dezernenten für Wohnungsversorgung und Immobilien soziale Wohnraumförderung für 172 Wohnungen, 2014 standen 68 Wohnungen auf der Förderliste.

„Die wohnungspolitischen Beschlüsse greifen, Münster ist auf dem richtigen Weg“, so Stadtrat Peck. Ziel des vom Rat beschlossenen Handlungskonzepts Wohnen ist der Bau von jährlich 300 geförderten Mietwohnungen. „Das ist die Untergrenze. Perspektivisch sind auch Flüchtlinge, die auf Dauer in dieser Stadt leben werden, mit erschwinglichem Wohnraum zu versorgen – Prinzip ‚Wohnraum für alle'“, sagte der Wohnungsdezernent.

Plan: 172 Wohnungen aus dem Förderprogramm 2015 im Laufe des Jahres 2017 bezugsfertig

Unterstellt man einen Zeitraum von rund zwei Jahren von der Förderzusage über den Bauantrag bis zur Fertigstellung, werden die 172 Wohnungen aus dem Förderprogramm 2015 im Laufe des Jahres 2017 bezugsfertig. Bei durchschnittlich etwa 2,5 Bewohnern pro Wohnung bedeutet das preisgünstigen Wohnraum für zirka 400 Münsteranerinnen und Münsteraner.
Die voraussichtlich 336 geförderten Mietwohnungen des Jahres 2016 werden etwa 800 Menschen preisgünstigen Wohnraum bieten. Hinzu kommen 15 bis 20 geförderte Eigenheime und Eigentumswohnungen.
Für 150 der 336 im laufenden Jahr zur Diskussion stehenden Mietwohnungen liegen bereits sechs Förderanträge vor. Darunter befinden sich als größtes Projekt die „York-Höfe“ auf dem ehemaligen TÜV-Gelände. Auf diesem städtischen Grundstück wird die Wohn- und Stadtbau in guter Innenstadtlage 86 öffentlich geförderte Wohnungen errichten, einschließlich einer Gruppenwohnung für wohnungslose ältere Männer. Für die weiteren 186 Wohnungen, bestehend aus acht Bauvorhaben, liegen nach Angaben der Wohnungsamt-Leiterin Gabriele Regenitter verbindliche Förderanfragen vor.
„Für Investoren ist es wieder interessant, sich in Münster im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu engagieren“, sagte Stadtrat Peck. „Gute Förderkonditionen des Landes, attraktive städtische Baugrundstücke und verlässliche Rahmenbedingungen sind für potentielle Interessenten überzeugende Argumente.“

Programm zur Sozialgerechten Bodennutzung

203 der 336 Wohnungen sollen auf ehemals städtischen Grundstücken realisiert werden. Erstmals kommt an der Regina-Protmann-Straße in Kinderhaus mit 51 Wohnungen auch ein Vorhaben zur Förderung, das unmittelbar aus dem im Frühjahr 2014 vom Rat beschlossenen Programm zur Sozialgerechten Bodennutzung abgeleitet werden kann.
Dieser Ratsbeschluss ist Grundlage der städtischen Bodenvorratspolitik. Seitdem hat sie 315 000 Quadratmeter potentielle Baulandfläche angekauft. Hinzu kommen weitere 321 000 Quadratmeter für Ausgleichsmaßnahmen, Regenrückhaltebecken, Sportflächen und landwirtschaftliche Tauschflächen. Für die kontinuierliche Bodenvorratspolitik setzt die Stadt nach Angaben von Stadtrat Peck jährlich rund acht Millionen Euro ein.
Ziel sei ein „Bodenfonds“ als Instrument, um Grundstücke zu kaufen, zu entwickeln und zu verkaufen. „Die Erträge aus den Verkäufen sollen den Ankauf, die Planung und spätere Vermarktung als Bauland kostenneutral finanzieren“, erläutert Abteilungsleiter Christoph Andrzejewski vom Amt für Immobilienmanagement.

Nutzen für Wohnungssuche: Preisdämpfung für Mietmarkt und Grundstücksmarkt

Was für die Stadt unter dem Strich ein finanzielles Nullsummenspiel ist, wird für Wohnungsuchende zum Gewinn: Grundstücke für Einfamilienhäuser veräußert die Stadt zu reduziertem Preis unter Berücksichtigung sozialer Kriterien. Grundstücke für Mehrfamilienhäuser verkauft sie zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert; je niedriger die Miete in den dort geplanten Häusern liegen wird, umso größer ist die Chance auf den Zuschlag beim Verkauf der Grundstücke. Das dämpft die Preise auf dem Miet- und dem Grundstücksmarkt und setzt Zeichen gegen die Bodenspekulation.
Die Stadt hat sich verpflichtet, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Städtische Flächen in Baugebieten, auf denen Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind, reserviert sie nach dem Programm zur Sozialgerechten Bodennutzung zu 60 Prozent für sozial geförderten Wohnraum.

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