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Mietspiegel für Münster: Stadt bittet um Mithilfe

Münster (SMS) 18 000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Mieter und Vermieter erhalten in diesen Tagen Post mit einem Fragebogen der Stadt Münster. Darin bittet die Stadt um Unterstützung bei der Arbeit am neuen Mietspiegel, der zum April 2017 in Kraft tritt. „Damit wir eine gesicherte Datengrundlage erhalten, benötigen wir möglichst viele ausgefüllte Fragebögen zurück“, so Gabriele Regenitter, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung. „Nur so kann der repräsentative Mietspiegel 2017 wieder für Mieter und Vermieter zur verlässlichen Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete werden.“

Anforderungen an einen „qualifizierten Mietspiegel“

Die Daten werden anonym erhoben und von einem externen, unabhängigen Institut nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet. Das ist Voraussetzung, damit die gesetzlichen Anforderungen an einen „qualifizierten Mietspiegel“ erfüllt werden. Der Arbeitskreis Mietspiegel, in dem unter Leitung der Stadt Vertretungen von Vermietern und Mietern Mitglied sind, wird diesen im Frühjahr 2017 verabschieden.

Die Datengrundlagen eines qualifizierten Mietspiegels müssen spätestens alle vier Jahre neu erhoben werden. Zwei Jahre nach einer Neuerstellung muss ein Mietspiegel mindestens an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten aller Haushalte angepasst werden. Beim aktuellen Mietspiegel aus dem Jahr 2015 handelt es sich um einen solchen an Hand des Preisindexes des Statistischen Bundesamtes fortgeschriebenen Mietspiegel.

Mit einem qualifizierten Mietspiegel, wie er in Münster seit mehr als 15 Jahren besteht, können Mieter und Wohnungsuchende prüfen, ob der Mietzins für nicht preisgebundene Wohnungen der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Vermieter benötigen den Mietspiegel, um entsprechend der rechtlichen Vorgaben Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen.

Mietspiegel in Münster für Vermieter wichtiger

Seit Juli 2015 ist der Mietspiegel in Münster für Vermieter auch bei der Wiedervermietung von Wohnungen im Rahmen der Mietpreisbremse von besonderer Bedeutung. Von einigen Ausnahmen abgesehen, darf in Münster bei Wiedervermietungen die Miete nämlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Da die befragten Mieter und Vermieter zufällig ausgewählt wurden, können Vermieter mit mehr als einer Wohnung mehrmals in die Stichprobe gekommen sein und deshalb Anfang Mai mehrere Schreiben erhalten. Vermieter werden zusätzlich mit einem gesonderten Bogen zu Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen befragt, vor allem auch zum energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung. Diese Angaben dienen ebenfalls ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels. Nach Auswertung der Ergebnisse werden die ausgefüllten Fragebögen vernichtet.

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