Metropolis: Stadt Münster wird Vertragstreue notfalls gerichtlich durchsetzen

Münster (SMS) Die Stadt fordert vom „Metropolis“-Vertragspartner mit Nachdruck die Einhaltung der vertraglichen Regelungen ein und wird dies auch mit rechtlichen Mitteln sicherstellen. „Falls erforderlich, wird sie dazu kurzfristig beim zuständigen Gericht die entsprechenden Anträge stellen“, sagte Oberbürgermeister Markus Lewe. Bei diesem Vorgehen kann sie sich auf das umfangreiche Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei stützen, das am Donnerstag, 13. Oktober 2016, eingegangen ist.

Die Kanzlei empfiehlt, vom „Metropolis“-Vertragspartner unter Setzung einer sehr kurzen Frist den Nachweis zu verlangen, dass er tatsächlich seinen Verpflichtungen nachgekommen ist bzw. nachkommt, 25 Prozent der Nettowohnfläche für 8,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter an „Endmieter“ zu vermieten. Falls diese Auskunft nicht so erteilt wird, dass ein Vertragsverstoß rechtssicher ausgeschlossen werden kann, empfiehlt die Kanzlei, beim Verwaltungsgericht unverzüglich eine einstweilige Verfügung zur Sicherung der Vertragserfüllung zu beantragen. Parallel dazu soll das Hauptsacheverfahren eingeleitet werden, um die Ansprüche der Stadt aus dem „Metropolis“-Durchführungsvertrag durchzusetzen.

Oberbürgermeister Lewe sagt dazu: „Die Stadtverwaltung wird nach diesen Empfehlungen verfahren, damit die vom Rat beschlossenen und im Durchführungsvertrag unmissverständlich fixierten Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden.“

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