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Mehrere Stellen bestätigten: Planung ist rechtmäßig

Münster. "Die Umsetzung des im Entwurf vorliegenden Schulentwicklungsplanes wurde von mehreren Stellen juristisch geprüft und als rechtmäßig bestätigt." Das betonte Stadträtin Dr. Andrea Hanke. Mit dieser Klarstellung reagierte sie auf öffentlich geäußerte Bedenken, für das vorliegende Konzept seien nicht alle rechtlichen Fragen geklärt worden. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 22.11.2006  mit.

Die gesetzliche Pflicht zur Schulentwicklungsplanung ergibt sich für die Stadt aus dem Schulgesetz. Danach muss sie als Schulträger  mit dem Instrument der Schulentwicklungsplanung reagieren, wenn Veränderungen der allgemeinen schulischen Situation dies erfordern. "Dass für Münster diese Bedingungen gegeben sind, hat auch die Bezirksregierung bestätigt", so die Schuldezernentin.

Zu den gravierenden Veränderungen gehören nach Angaben der Schuldezernentin unter anderem neue gesetzliche Rahmenbedingungen, die etwa die Verkürzung der Schulzeit in Gymnasien auf acht Jahre vorsehen. Dr. Hanke: "Im Gymnasialbereich verändert sich die Unterrichtstruktur. Längere Unterrichtszeiten in den Nachmittag hinein sind eine Folge. Eine andere Folge sind starke Oberstufen in den nächsten Jahren, in denen die Sekundarstufe II sowohl die Jahrgangsstufe 10 und noch die 13 enthält. In der Konsequenz benötigen wir pro Oberstufenkurs Unterrichtsraum für durchschnittlich etwa zehn zusätzliche Schüler. Das hat planerische Konsequenzen."

Als weitere Faktoren, die die münstersche Schullandschaft verändern, wies sie beispielhaft auf die Verlagerung des Stein-Gymnasiums aus der Innenstadt hin. Hinzu kommen demografische Veränderungen, die sich in den Prognosen zu künftigen Schülerzahlen niederschlagen.

In der Schulentwicklungsplanung sind Schulschließungen ein Mittel, das im Rahmen eines Abwägungsprozesses durchaus nicht nur als "ultima ratio" in Frage kommt. In der Gesamtabwägung kann der Schulträger – selbst wenn ein ordnungsgemäßer Unterricht möglich ist und auch die Mindestgröße nicht unterschritten wird – die Schließung befürworten, wenn die Schule für die Deckung des Bedarfs nicht unbedingt erforderlich ist.

Nicht nur über die Pflicht zur Schulentwicklungsplanung besteht Einvernehmen. "Die Vorschläge der Stadtverwaltung wurden vom Rechtsamt geprüft und für den Fall der Umsetzung als rechtlich möglich angesehen", hebt Stadträtin Dr. Hanke hervor. "Unabhängig davon hat auch die Bezirksregierung als Obere Schulaufsichtsbehörde die vorgeschlagenen Schritte juristisch überprüft und diese Rechtsauffassung ebenfalls bestätigt."

Im Übrigen seien auch die betroffenen Schulen und Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler einbezogen worden. Die Stadtverwaltung habe ihren Vorschlag frühzeitig und transparent dargestellt. Jede Stellungnahme könne noch in die zu erstellende Vorlage für den Rat einfließen. Und selbst nach Einbringung der Ratsvorlage im Dezember bleibe nochmals bis Februar 2007 Zeit, um durch weitere Stellungnahmen auf die Meinungsbildung des Rates einzuwirken.

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