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Mehr Wohngeld und Wohngeld für mehr Haushalte

Münster. In Münster haben mehr als 3000 Haushalte ab Januar 2009 Anspruch auf höheres Wohngeld. Die Änderungen erläutert ein Infoblatt, das im Amt für Wohnungswesen im Stadthaus 2, in der Münster-Information im Stadthaus einund in den Bezirksverwaltungen ausliegt. Dort sind auch Antragsvordrucke erhältlich. Die Informationen und Vordrucke gibt es auch online im Stadtnetz auf den Seiten des Wohnungsamtes (www.muenster.de/stadt/wohnungsamt).

Bislang war das Alter des bewohnten Gebäudes mit entscheidend für die Höhe des Mietzuschusses. Dieser Gesichtspunkt entfällt. Wilfried Hilbk, Abteilungsleiter im Wohnungsamt: "Künftig wird bei der Wohngeld-Berechnung für alle Wohnungen der gleiche, höhere Höchstbetrag wie für Neubauten berücksichtigt. Dieser Miethöchstbetrag für alle Wohnungen wird zum Januar 2009 um zehn Prozent angehoben und es gibt zusätzlich noch einen Zuschlag für Heizkosten."

Besonders günstig für Bewohner von Altbauten

Die Umstellung kommt vielen Mietern zugute. Am meisten haben davon Bewohner von Altbauten. Beispiel für einen Dreipersonenhaushalt: Bislang konnten 390 Euro Mietkosten berücksichtigt werden, künftig sind es unabhängig vom Alter der Wohnung 554 Euro (einschließlich Heizkostenzuschlag). Außerdem ist vorgesehen, dass alle Haushalte, die zwischen Oktober 2008 und März 2009 mindestens einen Monat lang Wohngeld beziehen, automatisch einen einmaligen Betrag als Zuschuss zu den Heizkosten erhalten.

Antrag auf Erhöhung des Mietzuschusses stellen

Wohngeld wird jeweils für zwölf Monate bewilligt. Für Bescheide, die in das Jahr 2009 hineinreichen, nimmt das Wohnungsamt automatisch eine Neuberechnung vor. Da im Lauf des Jahres 2009 ohnehin ein neuer Antrag fällig wird, empfiehlt das Amt, schon im Januar einen Antrag auf Erhöhung des Mietzuschusses zu stellen. Wichtig für alle, die erstmals einen Antrag stellen oder deren Bewilligung ausläuft: Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag eingeht.
Mehr Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld
Dank des höheren Miethöchstbetrags haben mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld. Der Gesetzgeber hat die Formel zur Berechnung so geändert, dass sich im Ergebnis ein Plus von mindestens acht Prozent ergibt. Das führt dazu, dass auch manche Haushalte mit geringem ergänzenden "Harz IV"- oder Sozialhilfebezug wieder unabhängig von dieser Leistung werden. Unter Umständen können sie ihren Bedarf künftig wieder mit Hilfe von Wohngeld decken. Die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Münster und im Sozialamt werden Betroffene darauf hinweisen, einen Wohngeldantrag zu stellen.

Wohnungsamt im Stadthaus (! Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster jetzt in Stadthaus 3!)

In den nächsten Monaten dürfte es im Wohnungsamt im Stadthaus zwei (Eingang Südstraße) ein erhebliches Besucheraufkommen geben. Es ist geöffnet Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 15 bis 18 Uhr. Erfahrungsgemäß ist der Andrang in der Wohngeldstelle an Donnerstagnachmittagen zum Monatsende immer am höchsten. Vormittags sind die Wartezeiten kürzer. Wer überhaupt nicht warten will, schickt den ausgefüllten Wohngeldantrag einfach per Post.
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