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Mehr Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münster

Korb für Gesichtsmasken neben dem Eingang zur Kirche St. Nikolaus.

Stationen und Perspektiven in St. Nikolaus mit Kreuz und Distanz-Streifen im Mittelgang. Fotos: A. Hasenkamp.

Aktuell 498 Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münster / Zahl in Münster um 15 % gestiegen, in Gelsenkirchen gesunken

Münster. Die Zahl der aktuell Infizierten im Regierungsbezirk Münster ist von Dienstag auf Mittwoch von 492 auf 498 (Stand: 20.08.2020, 13.05 Uhr) gestiegen. Die Zahl der insgesamt labordiagnostisch bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) im Regierungsbezirk Münster hat sich von Dienstag auf Mittwoch von 8.259 auf 8.302 erhöht.

Zahlen zur Corona-Lage im Regierungsbezirk gestiegen – um 1,2 Prozent

Nach den vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) vorliegenden Zahlen und den Meldungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Lage für den Regierungsbezirk Münster aktuell wie folgt dar (erste Zahl: aktuell Infizierte, zweite Zahl in Klammern: vorherige Meldung, dritte Zahl: bestätigte Infektionen, vierte Zahl in Klammern: vorherige Meldung, fünfte Zahl: Verstorbene, sechste Zahl in Klammern: vorherige Meldung, siebte Zahl: Genesene, achte Zahl in Klammern: vorherige Meldung)

Gesamtzahl: aktuell Infizierte 498 (492) [Hinweis der Redaktion: vermutlich muss es heißen „aktuell Infizierte 492 (498)“], insgesamt Infizierte 8.302 (8.259), Verstorbene 253 (252), Genesene 7.551 (7.515)

Inzidenzen labortechnisch bestätigter SARS-CoV-2-Fälle pro 100.000 Einwohner sind über die Internetseite des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen abrufbar: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Entsprechend der Weisung des MAGS werden die Zahlen zu bestätigten Infektionsfällen und Verstorbenen vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) übernommen. Meldestand dieser Zahlen, die auch das Robert-Koch-Institut verwendet, ist jeweils 0 Uhr. Als bestätigte Infektionsfälle werden vom LZG ausschließlich Fälle gezählt, für die eine labortechnische Bestätigung vorliegt. Bei den Verstorbenen zählt das LZG sowohl Todesfälle, bei denen eine COVID-19-Erkrankung todesursächlich ist, als auch Todesfälle „mit Corona“.

Dort, wo örtliche Pressestellen von diesen offiziellen Vorgaben abweichende Zählweisen und Meldezeiten verwenden, kann es entsprechend zu abweichenden Zahlen kommen. Für eine Erklärung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Pressestelle.

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