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2015: Markus Lewe bleibt Oberbürgermeister von Münster

Münster. „Behalten Sie die Wahlzettel. Sie brauchen sie vielleicht für die Stichwahl!“, sagt der freundliche Wahlhelfer im Stadtteil Wolbeck. Knapp fiel das Wahlergebnis am 13.9.2015 anders aus: Lewe erhielt 50,59 Prozent der Stimmen.  Also keine Stichwahl.Bei gut 108,000 Stimmen und 243.000 Wahlberechtigten lag die Beteiligung diesmal deutlich unter der Hälfte, bei 44,9 Prozent.

An zweiter Stelle nach dem alten Amtsinhaber liegt Jochen Köhnke, SPD. Mit 23,81 Prozent erhielt er gut drei Prozent mehr als die einzige Frau unter den fünf Kandidaten, Maria Klein-Schmeink, B`90/DIE GRÜNEN. Der Einzelbewerber Harry Seemann kam auf 1,71 Prozent.

Wahlbezirke in Wolbeck

Lewe fuhr besonders in den Außenbezirken gute Ergebnisse ein. In vielen Wolbecker Wahlbezirken kam er über 60 %. In seinem Wohnort Angelmodde kam er im Wahlbezirk Angelstraße „nur“ auf 58,58 Prozent.

In einem seiner schlechtesten Bezirke kam er unter ein Drittel: In der Overbergstraße waren es 30,41. Dort bekam Köhnke 21,28, Klein-Schmeink lag einsam beim Doppelten: 44,93 Prozent.

Ganz anders am Marderweg: Für die grüne Kandidaten gab es hier 11,21 %, Köhnke 38,79 % – für Lewe blieben 44,83 %.

Wahlbezirk Hiltrup

Im Hiltruper Wahlbezirk „Am Klosterwald“, bürgerlich von Einfamilienhäusern geprägt, kommt Lewe auf 45,89 % SPD und Grüne liegt fast gleichauf bei 24,19 und 23,19 Prozent.

Amtszeiten werden gebündelt

Lewes Amtszeit läuft bis 2020, wenn auch die Amtszeit der Rates endet: 2020 werden Rats- und Oberbürgermeisterwahlen gebündelt.

So will es das Wahlrecht des Landes NRW:

„Damit die Wahl- und Amtsperioden sowie die Wahltermine der Räte bzw. der Bürgermeister und Landräte wieder gekoppelt sind, beträgt die Dauer der Wahlperiode der im Mai 2014 gewählten Vertretungen sechs Jahre (sie endet am 31. Oktober 2020). Ab 2020 werden dann auch die Bürgermeister und Landräte am Tag der Kommunalwahl gewählt. Im Mai 2014 wird in rund der Hälfte der Gemeinden auch der Verwaltungschef gewählt (durch eine einmalig mögliche freiwillige Verkürzung der Amtszeit).“

http://www.wahlrecht.de/kommunal/nordrhein-westfalen.html

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