Lernmittel-Kostenerstattung ab sofort möglich

Das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster nimmt ab sofort Anträge auf Übernahme des Lernmittel-Eigenanteils für alle Bezieher von Arbeitslosengeld II entgegen. Wie berichtet, hat der Rat am 21. September beschlossen, dass die Stadt diese Kosten für das laufende Schuljahr 2005/06 nachträglich als freiwillige Leistung übernimmt.

Schulamt rechnet mit 3400 Anträgen / Vordrucke in Schulen und im Stadthaus 1

Antragsvordrucke gibt es in den Schulen und im Amt für Schule und Weiterbildung im Stadthaus 1 (Ansprechpartnerin: Marianne Tatura, Tel. 4 92-40 45, Zimmer 888).

Nach dem Schulgesetz sind nur Arbeitslosengeld-II-Bezieher vom Eigenanteil befreit, die im vorherigen Schuljahr Sozialhilfe bekamen und deshalb keinen Lernmittel-Eigenanteil aufbringen mussten. Alle "neuen" Bezieher von Arbeitslosengeld II hat der Gesetzgeber nicht vom Eigenanteil befreit. Diese Ungleichbehandlung hat der Rat der Stadt Münster jetzt für Münster aufgehoben. Im städtischen Etat wird sich das mit etwa 89 000 Euro Mehrausgaben niederschlagen.

Die Stadtverwaltung schätzt, dass in den nächsten Wochen rund 3400 Anträge eingehen werden. Um die Antragsflut zügig zu bewältigen, wird der Arbeitsbereich vorübergehend personell verstärkt. Dennoch dürften Wartezeiten nicht immer zu vermeiden sein.

Damit die Anträge ohne Verzögerung bearbeitet werden können, sind zwei Anlagen wichtig: eine Kopie des Arbeitslosengeld-II-Bescheids und das Schreiben der Schule, welche Schulbücher als Eigenanteil zu kaufen waren. Falls dieses Schreiben nicht mehr auffindbar ist, kann das Sekretariat der Schule weiterhelfen.

Für die Zeit ab dem Schuljahr 2006/07 hat die Landesregierung NRW eine gesetzliche Befreiung für alle Empfänger von Arbeitslosengeld II angekündigt. Einzelheiten dazu und zu den finanziellen Auswirkungen für Land und Kommunen stehen noch nicht fest.

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