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Leitlinien zur Unterbringung psychisch kranker Menschen

Münster. Manchmal fehlt psychisch kranken Menschen die Einsicht, dass sie ambulant oder vorübergehend auch in einem Fachkrankenhaus behandelt werden müssen. Eine für Betroffene, deren Angehörige, eventuelle Betreuer, aber auch für die Ärzte belastende Situation, vor allem wenn sich Gefahren für das Leben des Patienten oder auch für andere abzeichnen.

Eine neue Broschüre gibt Ärztinnen und Ärzten in Münster "Handlungsleitlinien für Unterbringungen" an die Hand, herausgegeben vom städtischen Gesundheitsamt und dem Arbeitskreis Psychiatrie Münster. "Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterbringung psychisch Kranker haben sich seit den 1990er-Jahren deutlich verändert", sagt Dr. Eckhard Gollmer, Psychiatriekoordinator der Stadt Münster. "Niedergelassene Ärzte und ihre Kollegen in den Kliniken haben im Notfall aber keine Zeit, Gesetzestexte zu lesen. Deshalb haben wir in der neu aufgelegten Broschüre die aktuellen Regeln zusammengefasst."

So schildert das Heft die im Notfall erforderlichen Schritte, beschreibt die Anforderungen an das notwendige ärztliche Zeugnis und wann die Feuerwehr oder das Amtsgericht zu beteiligen sind. Praxisnahe Tipps helfen, die oft emotionale Situation zu entspannen. Hinweise zur Aufnahme im psychiatrischen wie im Allgemeinkrankenhaus sowie zu den gesetzlichen Grundlagen ergänzen den Ratgeber. Er wird in diesen Tagen an die niedergelassenen Haus- und Nervenärzte in Münster verteilt. Außerdem kann er im Gesundheitsamt angefordert werden (Heike Schaper, Tel. 4 92-53 51, SchaperH@stadt-muenster.de).

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