Ladenöffnungszeiten: Bundesverfassungsgericht bestätigt Schutzauftrag des Staates

Düsseldorf, 01.12.2009. Zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Ländern erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Stahl: "Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass der Sonn- und Feiertagsschutz in Deutschland aus gutem Grund Verfassungsrang genießt. Der Mensch ist nicht nur homo oeconomicus, sondern er hat auch soziale und religiöse Bedürfnisse. Dem Sonntag kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu: Er ist ein Tag der Entspannung, der Einkehr, der inneren Ruhe und der Familie. Und er ist ein Tag, der uns auf unsere christlich-abendländischen Wurzeln verweist.Dem Staat obliegt – das hat das Gericht unmissverständlich deutlich gemacht – eine im Grundgesetz verankerte Schutzfunktion. Der Gesetzgeber hat hier zwar einen Gestaltungsspielraum, Ausnahmeregelungen zu schaffen.

Auch wir in Nordrhein-Westfalen haben davon Gebrauch gemacht, gerade im Hinblick auf die Hohen Feiertage Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Doch der Gestaltungsspielraum ist überschritten, wenn die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen ermöglicht wird. Gerade die Weihnachtszeit verdeutlicht, dass der Sinn menschlichen Lebens nicht allein im Zweckhaften und Verrechenbaren aufgeht, sondern dass wirtschaftliche Tätigkeit ihrerseits einer Sinngebung bedarf."