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Kurzzeitvermietung von Wohnungen nicht länger als 90 Tage

Ab 2022 Identifikationsnummer notwendig/Neues Wohnraumstärkungsgesetz tritt in Kraft

Münster (SMS) Ab sofort dürfen Wohnungen auch in Münster nicht länger als 90 Tage pro Jahr an Touristen vermieten werden. Die Kurzzeitvermietung muss vorher beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster angezeigt werden. Außerdem müssen private Vermieter nachweisen können, dass der Zeitraum von 90 Tagen nicht überschritten worden ist. Das kann etwa über einen Belegungskalender geschehen.

Zusätzlich gilt: Wer seine Wohnung über Internetportale zur Kurzzeitmiete anbietet, benötigt ab 1.7.2022 eine Identifikationsnummer. Für die Vergabe dieser ID will das Land NRW den Kommunen noch ein einheitliches Online-Verfahren einrichten.

Bußgelder bei Verstößen

Seit Anfang Juli gelten in Nordrhein-Westfalen diese Regeln des neuen Wohnraumstärkungsgesetzes. Es löst das bislang geltende Wohnungsaufsichtsgesetz ab. Die Kommunen sollen mit diesem neuen Gesetz effektiver gegen die unzulässige Dauervermietung von Wohnungen an Kurzzeit-Touristen vorgehen können. Die Stadt Münster macht darauf aufmerksam, dass zukünftig bei Verstößen, z.B. gegen die Anzeigepflicht, Bußgelder verhängt werden können. Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung hat auf seiner Homepage https://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/startseite.html einen Antrag für eine Kurzzeitvermietung eingestellt, der ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben per Post oder online zugesandt werden kann.

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