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Krankenkassen setzen Kommunales Förderprogramm fort Berlin

Gesundheitsförderung in Kommunen durch GKV - Titelblatt einer Publikation der GKV

Gesundheitsförderung in Kommunen durch GKV - Titelblatt einer Publikation der GKV


(pm) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt das im Jahr 2019 gestartete Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen fort. Auch im Jahr 2021 können Kommunen Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen.

Die Krankenkassen stellen hierfür insgesamt 46 Millionen Euro bereit. Kommunen können maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben können sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Behinderungen richten. Dabei geht es darum, gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswelten wie Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen zu schaffen. Es sollen aber auch die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.

Vernetzung vor Ort bei Gesundheitsförderung erwünscht

Die Vernetzung vor Ort und die Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen oder Nachbarschaftseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. „Die Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen ist ein zentrales Anliegen der gesetzlichen Krankenkassen, denn Kommunen können insbesondere Menschen in belastenden Lebenssituationen durch gesundheitsfördernde Angebote gut erreichen. Die Arbeit in den Projekten ist zwar durch die Corona-Pandemie vielerorts erschwert. Aber es zeigt sich auch, wie wichtig Gesundheitsförderung gerade in schwierigen Zeiten ist“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Erleichterungen bei der Antragstellung

Das Antragsverfahren für die Kommunen ist vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern.

Zentrale Anlaufstelle für die Kommune

Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen bleiben die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. Sie bieten persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantworten Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben. Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit wird von allen 105 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Kontaktdaten der Programmbüros und alle Informationen und Antragsunterlagen zum Förderangebot sind auf www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wirin-den-laendern/ verfügbar. Einen allgemeinen Überblick über das Kommunale Förderprogramm bietet die Seite www.gkv-buendnis.de/ foerderprogramm/foerderangebote-im-ueberblick/

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