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Kostenpauschalen für Fraktionen angepasst

Rat der Stadt Münster gibt grünes Licht für höhere Zuwendungen

Münster (SMS). Der Rat der Stadt Münster hat die Personalkostenpauschale für die Fraktionen dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Ab 2022 wird die Personalkostenpauschale auf 115.000 Euro festgelegt. Wie viel letztlich für Personal ausgezahlt wird, richtet sich auch nach der Fraktionsgröße. Einer Fraktion mit zehn bis 14 Mitgliedern beispielsweise erhält 1,5 Personalkostenpauschalen.     

Der Rat besteht zurzeit aus sechs Fraktionen, einer Ratsgruppe und einem fraktionslosen Ratsmitglied. Mit den Zuwendungen werden unter anderem Gehälter für die Geschäftsführung, Miete für Geschäftsräume und Büroausstattung finanziert. Seit dem Jahr 2015 hatte sich die mit 95.000 Euro festgesetzte Personalkostenpauschale entsprechend der tariflichen Steigerungen auf 108.536,28 Euro im Jahr 2021 erhöht.

Laut dem aktuellen Ratsbeschluss bleibt die Raumkostenpauschale unverändert bei 4.400 Euro. Die Mitgliedspauschale für Ratsmitglieder wird auf 4.440 Euro pro Jahr angepasst. Die Fraktionen der Bezirksvertretungen erhalten künftig monatlich 26 Euro je Mitglied.

Die Ratsgruppe bekommt zwei Drittel der Mittel der Personal- und Raumkostenpauschale, sowie die volle Pauschale je Ratsmitglied. Das fraktionslose Mitglied erhält 7.500 Euro pro Jahr und darf Zuwendungen – anders als Fraktionen und Gruppen – ausschließlich für Sach- und Kommunikationsmittel verwenden.

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