Seit Sonntag (22. März) gilt in Deutschland das bundesweite Kontaktverbot für mehr als zwei Personen. So soll die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden. Jedoch wurden die Menschen bereits vorher dazu aufgerufen, sich Zuhause aufzuhalten.
Siehe auch
https://www.muenster.de/muenster_media/PDF/CoronaSchVO_NRW_2020_03_22-p-13916.pdf