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Kommunalwahl in NRW findet am 30. August 2009 statt

Die Kommunalwahl in NRW findet am 30. August 2009 statt – und nicht wie geplant am 7. Juni.

Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat den von der Regierung geplanten vorgezogenen Termin zur Kommunalwahl am 7. Juni untersagt. Das Gericht folgte damit einer Klage der Opposition aus SPD und Grünen.

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen können 2009 anders als von der Landesregierung NRW geplant nicht zusammen mit der Europa-Wahl am 7. Juni abgehalten werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster entschied am Mittwoch, die Zusammenlegung auf den frühen Termin führe dazu, dass zwischen der Kommunalwahl und dem Zusammentreten der neuen Räte mit über vier Monaten ein „unzulässig langer Zeitraum“ liege.

Verfassungsgerichtshof folgt Klage der Opposition in NRW

Damit folgte das Gericht einer Klage der Opposition aus SPD und Grünen. Die bei der letzten Kommunalwahl gewählten Räte, Bürgermeister und Landräte sind bis Oktober 2009 im Amt. Durch das von der Landesregierung beschlossene Vorziehen der Kommunalwahlen auf Anfang Juni sei es nicht möglich, dass die neu gewählten Volksvertretungen sich innerhalb der vorgegeben drei Monate konstituierten.

Eine Überschreitung der Frist sei indes nur aus „zwingenden“ Gründen des Gemeinwohls möglich, entschieden die Richter. Diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor. Die Landesregierung hatte den gemeinsamen Termin mit der Europawahl angesetzt, da sie so auf eine höhere Wahlbeteiligung hoffte. SPD-Vertreter forderten bereits, die Kommunalwahl solle nun zusammen mit der Bundestagswahl 2009 abgehalten werden.
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