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„Klar für Gesundheit“: Münster verbessert medizinische Versorgung von Zugewanderten

Münster (SMS) Hunderte, vielleicht sogar Tausende Menschen haben auch in Münster nur eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Krankheit, Schwangerschaft oder eine behandlungsbedürftige Verletzung kann für diese Frauen, Männer und Kinder zum existenzbedrohenden Schicksal werden – selbst in einer Stadt mit ausgezeichneter medizinischer Versorgung.

Krankenversicherungsstatus: Nicht nur Flüchtlinge betroffen

Betroffen sind Flüchtlinge, aber auch Menschen aus EU-Staaten mit ungeklärtem Krankenversicherungsstatus. Hinzu kommen Menschen ohne reguläre Papiere, die aus Furcht vor Abschiebung sogar zögern, medizinische Notfallversorgung in Anspruch zu nehmen. Eine Clearingstelle „Klar für Gesundheit“ wird in Münster möglichst viele Betroffene in eine Krankenversicherung vermitteln. Die Stadt, die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) und der Caritasverband für die Stadt Münster wirken hier zusammen. Möglich wird das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt, das im Oktober gestartet ist, durch eine Förderung des NRW-Gesundheitsministeriums in Höhe von 458 000 Euro.

Allein beim Caritasverband, im Haus der Wohnungslosenhilfe und bei der Malteser Migranten Medizin sprechen pro Jahr mehr als 500 Frauen und Männer vor, die entweder keinen Krankenversicherungsschutz haben oder bei denen dieser nicht geklärt ist. Klarheit über den Versicherungsschutz ist aber Voraussetzung für die Übernahme von Behandlungskosten durch die Krankenkassen. Deshalb gehört zu den wichtigsten Zielen der Clearingstelle, Menschen den Zugang in eine Versicherung zu vermitteln und mögliche Ansprüche nach der Krankenversicherungskarte für EU-Bürger zu klären.

Im  Herkunftsland krankenversichert?

Das ist nicht einfach. Jeder Fall ist ein Einzelschicksal, häufig verknüpft mit dem Wohl und Wehe eines ganzen Familienverbandes. Die betroffenen EU-Bürger kommen zumeist aus Südosteuropa. Teils sind sie im irregulären Beschäftigungssektor tätig, nehmen Gelegenheitsjobs wahr. Bei ihnen ist zu recherchieren, ob im Herkunftsland eine Versicherung bestanden hat oder nachträglich begründet werden kann – dann hätten sie Ansprüche nach der Krankenversicherungskarte für EU-Bürger. Ist es möglich, sie in eine, vielleicht auch nur geringfügige, Beschäftigung zu vermitteln, die mit einem Anspruch auf Krankenversicherung verbunden ist? Damit wäre ihnen und der ganzen Familie geholfen.

Für manche Flüchtlinge gilt es den aufenthaltsrechtlichen Status zu klären, um ihnen und ihren Familien einen Versicherungsanspruch gegenüber einer Krankenkasse zu verschaffen. Alternativ kann versucht werden, über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung oder ein Studium eine Krankenversicherungspflicht zu begründen. Menschen, für die kein Aufenthaltstitel erlangt werden kann, können an die solidarische Krankenhilfe (Malteser Migranten Medizin) vermittelt werden.

Die Projektpartner schaffen mit der Clearingstelle keine neuen Einrichtungen. Sie arbeiten schon seit vielen Jahren mit Flüchtlingen und EU-Bürgern und bauen ihre Beratung aus. Der Caritasverband wird sich vorrangig auf die Gruppe der EU-Bürger konzentrieren. Die GGUA wendet sich vor allem an Flüchtlinge und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus. Das Gesundheitsamt übernimmt koordinierende Tätigkeiten und betreut einen Beirat, der die Arbeit der Clearingstelle begleitet.

Sprechstunden zur Krankenversicherung im Haus der Caritas, bei der GGUA, im Haus der Wohnungslosenhilfe und bei der Malteser Migranten  Medizin

Auch regelmäßige offene Sprechstunden sind vorgesehen, im Haus der Caritas ab 2. November jeden Mittwoch von 15 bis 17 Uhr (Einlass bis 16 Uhr), bei der GGUA ab 31. Oktober jeweils Montag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr. Auch im Haus der Wohnungslosenhilfe und bei der Malteser Migranten Medizin soll es Sprechstunden der Clearingstelle geben.

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