Website-Icon Wolbeck & Münster

Kindergarten-Qualitätsstandard bleibt erhalten, behauptet Tillmann

Münster.- Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann hat in einer Aktuellen Stunde des Rates der Stadt Münster (am Mittwoch, 15. Februar) die Regelungen zur Weiterbeschäftigung befristet eingestellter Erzieherinnen zu den Konditionen des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) verteidigt. „Münster behält trotz aller Sparnotwendigkeiten den im Städtevergleich außerordentlich hohen Standard bei der Betreuung von Kindern. Das geht aber nur, wenn Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten wie diese umgesetzt werden“, sagte Tillmann.

Gleichzeitig äußerte er Verständnis für die Situation der Betroffenen, die nach einer einmonatigen Beschäftigungsunterbrechung nach TVöD-Konditionen durchschnittlich 300 Euro brutto weniger verdienen als nach ihrem bisherigen befristeten Arbeitsvertrag. Tillmann schloss aus, dass es – wie vereinzelt behauptet – wegen der einmonatigen Unterbrechung zu kurzzeitigen Schließungen von Gruppen oder Einrichtungen kommen könne.

Familienfreundliche Regelung für nichtbeamtete Beschäftigte

Der Oberbürgermeister machte deutlich, dass die Zahl der von der Regelung betroffenen 60 befristet beschäftigten Erzieherinnen geringer wäre, wenn es in der Stadtverwaltung nicht eine münsterspezifische familienfreundliche Regelung für nichtbeamtete Beschäftigte gäbe. „Angestellte und Arbeiter werden in der Münsteraner Stadtverwaltung wie Beamte behandelt und können bis zu zwölf Jahren Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder in Anspruch nehmen und haben dann das Recht auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz“, so der Oberbürgermeister. Tarifvertraglich sei die Stadt zu dieser großzügigen Regelung nicht verpflichtet. Derzeit gebe es in der Stadtverwaltung 113 Beurlaubungen aufgrund der Elternzeit und 126 Beurlaubungen aus familiären Gründen (Sonderurlaub). Etwa ein Viertel der Beurlaubten seien Erzieherinnen.

Jede vierte Erzieherin in Münster befristet beschäftigt

Nach Auskunft des Oberbürgermeisters ist rund jede vierte der bei der Stadtverwaltung beschäftigten 359 Erzieherinnen befristet beschäftigt. Die durchschnittliche Dauer der Befristung liege bei drei Jahre. Hauptgrund für befristete Einstellungen seien familiär bedingte Elternzeit- und Urlaubsvertretungen sowie Stundenreduzierungen der fest angestellten Erzieherinnen.

Keine Alternative in Sicht, sagt Tillmann

Tillmann sieht keine Alternative zur von der Stadtverwaltung in immerhin schon elf Fällen umgesetzten Regelung. „Würden wir die Befristungen zu den bisherigen Konditionen verlängern, müsste das Geld an anderer Stelle bei den Kindergärten eingespart werden. Das ginge unweigerlich zu Lasten von Kindern oder Eltern“, so der Oberbürgermeister. So müsse dann wahrscheinlich das sehr ambitionierte Programm zum Ausbau der Betreuung an Offenen Ganztagsschulen abgespeckt werden oder die Zahl der Plätze für die Betreuung von unter Dreijährigen reduziert werden.

Er könne sich auch nicht vorstellen, dass es gewollt sei, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Erhöhung von Gruppenstärken auszunutzen, um im Ergebnis Personalkosten einzusparen. So habe die Stadt theoretisch die Möglichkeit, vorübergehend Gruppenstärken von 25 auf 30 zu erhöhen. Man habe auf diese Option bislang verzichtet, um Qualitätseinbußen bei der Betreuung zu vermeiden.

Münsterschen Regelung für Geschwisterkinder

Eine andere Möglichkeit sei die Abschaffung der speziellen münsterschen Regelung für Geschwisterkinder, die in städtischen Einrichtungen betreut würden. In Münster wird in diesen Fällen – anders als in fast allen anderen Städten – lediglich Elternbeitrag für ein Kind erhoben. Eine Abschaffung dieser Regelung würde aber zu einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung von allen Familien führen, die mehr als ein Kind haben.

Wie Tillmann erklärte, kann keine Rede davon sein, dass die Stadt im Bereich der Kinderbetreuung etwas „kaputt sparen“ wolle. „Im Jahr 2000 gab es bei der Stadt 236,5 Erzieherinnen-Stellen, in diesem Jahr sind es 255,35. Im selben Zeitraum wurden in der gesamten Stadtverwaltung fast genau 300 Stellen abgebaut“, sagte der Oberbürgermeister. Der Verwaltungschef wies darauf hin, dass der Personalabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgt sei. Diese sollen auch weiterhin ausgeschlossen bleiben. „Das ist nicht selbstverständlich, aber ebenfalls ein bislang nicht infrage gestellter Tabubereich bei unseren Sparbemühungen“, so Tillmann.

Eckdaten:

• Von 4256 Beschäftigten (auf 3692,25 Stellen) sind 330 befristet bei der Stadtverwaltung angestellt (durchschnittliche Befristungsdauer 3 Jahre)

• Von den befristetet Beschäftigten sind 90 Erzieherinnen (25,07%)

• 76% der befristet Beschäftigten sind Frauen; Beurlaubungen (in der Regel Anlässe für befristete Einstellungen) erfolgen in der Stadtverwaltung zum weitaus größten Teil aus familiären Gründen (113 Fälle Elternzeit, 119 Fälle Sonderurlaub); der Anteil der Frauen an den Beurlaubten liegt bei 95%; der Frauenanteil an den Beschäftigten in der Stadtverwaltung insgesamt liegt bei 47%

• Die Stadt beschäftigt insgesamt 359 Erzieherinnen; davon sind 90 (27,27%) befristet angestellt

• Die Stadt hat seit dem Jahr 2000 ca. 300 Stellen abgebaut; die Zahl der Erzieherinnen-Stellen ist im gleichen Zeitraum um 18,85 gestiegen

• Gehaltseinbußen bei Beschäftigung nach TVöD-Tarif gegenüber dem bisherigen BAT-Tarif liegen zwischen 0 und knapp 900 Euro brutto (Durchschnitt 300 Euro)

• Insgesamt sind 21 der 29 städtischen Einrichtungen von der Umstellung betroffen; im Durchschnitt sind 2,8 Beschäftigte betroffen

• Verwaltung hat bereits mit 11 Einrichtungen einvernehmliche Vereinbarungen über Umsetzung getroffen; 11 Erzieherinnen sind bereits nach TVöD wieder eingestellt

 

Die mobile Version verlassen