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Kfz-Versicherung wechseln: mit Vorsicht

Zum 01.01.2007 verändern die Kfz-Versicherer wieder wieder die Regional- und Typenklassen. Dies werden viele Versicherte zum Anlass nehmen, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Damit beim Wechsel nichts schief geht, hat die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale „10 Gebote“ aufgestellt.

Jeder Wechselwillige sollte die Regeln zum Wechseln der Kfz-Versicherung  beherzigen.

  1. Suchen Sie sich rechtzeitig einen neuen Anbieter und kündigen Sie den Altvertrag erst, wenn die neue Police vorliegt.
  2. Legen Sie die Doppelkarte unverzüglich der Zulassungsstelle vor.
  3. Bestehen Sie bei der „Neuen“ auf einer schriftlichen Bestätigung, dass der Beitrag der Tarifbeitrag von 2007 ist. Das schützt vor unliebsamen Prämienüberraschungen.
  4. Zahlen Sie die Prämie auch dann vollständig, wenn die „Neue“ plötzlich mehr verlangt, als zunächst versprochen. Sie riskieren sonst eine Zwangsabmeldung. Bei Prämienstreitigkeiten hilft die Verbraucherzentrale.
  5. Wählen Sie eine unbegrenzte Versicherungssumme, mindestens 50 Millionen Euro. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt nur 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden. Für den Rest haften Sie mit Ihrem Vermögen.
  6. Nutzen Sie nur solche Rabatte, deren Voraussetzungen Sie auch einhalten können. Vereinbaren Sie z.B. einen Garagenrabatt nur dann, wenn das Auto auch regelmäßig dort steht.
  7. Vereinbaren Sie in der Kaskoversicherung einen Selbstbehalt – damit lässt sich erheblich am Beitrag sparen.
  8. Schließen Sie in der Kaskoversicherung den Schutz für „grobe Fahrlässigkeit“ mit ein. Dann kann Ihnen die Versicherung – außer bei Trunkenheitsfahrten – z.B. nicht vorwerfen, sie hätten einen Schaden leichtsinnig verursacht.
  9. Vereinbaren Sie, dass in der Teilkaskoversicherung auch der Zusammenstoß mit anderen Wirbeltieren als mit Haarwild versichert ist. Sie gehen sonst z.B. bei einem Unfall mit einem nicht versicherten Hund leer aus.
  10. Bestehen Sie darauf, dass teure Sonder-Ausstattungen wie etwa Navigationsgeräte über 2.500 Euro in der Kaskopolice mitversichert sind.

 

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