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Juristische Hilfe für NRW-Hochschulen im Online-Semester

Münster (WWU). Um den nordrhein-westfälischen Hochschulen in diesem Online-Semester bei der Vielzahl an juristischen Fragen zum Datenschutz oder Urheberrecht zu helfen, hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Kultur und Wissenschaft eine „Rechtsinformationsstelle E-Learning“ gegründet und mit einer sogenannten Anschubfinanzierung über 150.000 Euro für das Jahr 2020 ausgestattet – eine Verlängerung um zunächst zwei oder drei Jahre gilt als sehr wahrscheinlich Die an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) angesiedelte Informationsstelle wird geleitet von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor der zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. Mit dem juristischen Schwerpunkt ist dieses Beratungsangebot für NRW-Hochschulen bundesweit einmalig.

Thomas Hoeren und zwei weitere Wissenschaftler stehen allen Hochschulen in NRW für Fragen in der digitalen Lehre rund ums Internet und Datensicherheit beim Fernunterricht zur Verfügung. „Es herrscht eine große Unsicherheit, was man alles in Online-Kursen zeigen und verwenden darf“, betont er. Hinzu kämen Themen wie Datenschutz, Urheber- und Prüfungsrecht.

Das neue Informationsbüro ist eingebunden in die Initiative „Digitale Hochschule NRW“, in der die Hochschulen des Landes und das NRW-Forschungsministerium zusammenarbeiten. Nach der aktuellen Anschubfinanzierung ist in den kommenden Jahren eine Verstetigung der Rechtsinformationsstelle E-Learning geplant. „Wer sich jetzt in die digitale Lehre einarbeitet und mit Bedacht nutzt, hat auf Dauer gewonnen“, unterstreicht Thomas Hoeren.

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