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Jugendschutz: Ordnungsamt Münster kontrollierte Geschäfte und Kioske

Münster. Zwei Teams des städtischen Ordnungsamtes kontrollierten am vergangenen Wochenende fünf Geschäfte und fünf Kioske in Münsters Innenstadt. Dabei überprüften sie in erster Linie, ob beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Das Gesetz verbietet es, hochprozentige alkoholische Getränke und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche abzugeben.

Zwei Betriebe verkauften Wodka an Minderjährige / Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet

"Gerade weil Alkohol bei Aggressionsdelikten von Jugendlichen eine große Rolle spielt, ist es wichtig, dass die Vorschriften eingehalten werden und der Einzelhandel für die Problematik sensibilisiert wird", erläutert Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner.

Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in zwei Betrieben fest: In einem Kiosk in der Innenstadt erhielt eine 16-Jährige eine kleine Wodkaflasche und in einem Lebensmittelgeschäft an der Warendorfer Straße bekam ein 17-Jähriger eine 0,7-Liter-Wodkaflasche. Es wurden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Das Gesetz sieht für diese Fälle Geldbußen bis zu 50 000 Euro vor.

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