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Jede bauliche Veränderung muss genehmigt werden

Ebenso wie in Teilen des Hafen- und des Herz-Jesu-Viertels müssen auch im Hansaviertel (Foto) bauliche Veränderungen vorab genehmigt werden. Dies gibt die „Soziale Erhaltungssatzung“ vor.Foto: Stadt Münster.

Ebenso wie in Teilen des Hafen- und des Herz-Jesu-Viertels müssen auch im Hansaviertel (Foto) bauliche Veränderungen vorab genehmigt werden. Dies gibt die „Soziale Erhaltungssatzung“ vor. Foto: Stadt Münster.

„Soziale Erhaltungssatzung“ für Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel: Stadtplanungsamt informiert mit einer Broschüre / Hilfe bei der Antragstellung

Münster (SMS). Seitdem der Hauptausschuss der Stadt Münster im vergangenen Jahr eine „Soziale Erhaltungssatzung“ – auch bekannt als Milieuschutzsatzung – für weite Teile des Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertels beschlossen hat, muss vor baulichen Veränderungen in den Quartieren grundsätzlich eine Genehmigung beantragt werden. Wie sich die Satzung konkret auf geplante Baumaßnahmen auswirkt und was bei der Antragstellung berücksichtigt werden muss, hat das Stadtplanungsamt in einer Broschüre zusammengestellt, die sich sowohl an Eigentümerinnen und Eigentümer als auch an Bewohnerinnen und Bewohner richtet.

Ziel der „Sozialen Erhaltungssatzung“ ist es, Veränderungen im Wohnungsbestand möglichst sozialverträglich zu steuern und die Menschen in den Quartieren vor einer Verdrängung durch stark steigende Mieten zu schützen. Vor allem nicht notwendige hochwertige Modernisierungen, die zu einer Aufwertung der Immobilie und damit zu erheblichen Mietsteigerungen führen können, sollen vermieden werden.

Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung zwischen Bahnhof, Wolbecker Straße, Kanal und Hafenweg gibt es noch viele teilsanierte und damit für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen bezahlbare Wohnungen. Aber der Wohnungsbestand in den beliebten, zentralen Quartieren mit guter Anbindung und Infrastruktur gerät zunehmend unter Aufwertungsdruck. Hier setzt die „Soziale Erhaltungssatzung“ an: Sie gibt vor, dass unter anderem neue Balkone, Aufzüge, aber auch die Änderung von Grundrissen oder die Aufwertung der Wohnungsausstattung durch eine Badsanierung, das Verlegen von Parkett oder den Austausch von Fenstern vorab genehmigt werden müssen. Notwendige bauliche Maßnahmen bleiben machbar, aber auch für diese gilt ein Genehmigungsvorbehalt.

Die Infobroschüre des Stadtplanungsamtes wird per Postwurfsendung an alle Haushalte im Geltungsbereich der Satzung verteilt und an zentralen Anlaufstellen in den Vierteln ausgelegt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden außerdem persönlich angeschrieben. Im Stadtportal ist die Broschüre unter www.stadt-muenster.de/erhaltungssatzung-hansaviertel abrufbar. Für Beratungsgespräche steht das Team „Soziale Erhaltungssatzung“ zur Verfügung (Tel.: 02 51/4 92-61 86; E-Mail: soziale-erhaltungssatzung@stadt-muenster.de).

Foto: Ebenso wie in Teilen des Hafen- und des Herz-Jesu-Viertels müssen auch im Hansaviertel (Foto) bauliche Veränderungen vorab genehmigt werden. Dies gibt die „Soziale Erhaltungssatzung“ vor.
Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

Karte: Geltungsbereich der Erhaltungssatzung

Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Stadt Münster

Grob umreissen kann man den Geltungsbereich so: Ecke Wolbecker Straße/Hauptbahnhof bis zum Dortmund-Ems-Kanal, dann südwestlich Richtung Stadthafen bis zur nächsten Brücke (ausgespart ist ein Teil mit Tennisplatz, Bennohaus und ein Teil der Alkuinstraße), weiter westlich bis oberhalb des Hafenplatzes, dann nördlich zum Anfangspunkt Ecke Hauptbahnhof und Wolbecker Straße.

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