Wer konkret plant, sich selbstständig zu machen, kann schon in den Jahren vor dem offiziellen Start Geld für notwendige Investitionen steuermindernd zurücklegen.
Das geht aus einem BMF-Schreiben zu "Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag " hervor. Details unter: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4a12947fb5605&akt=news_steuern