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Investitionsabzug auch vor der Gründung möglich

Wer konkret plant, sich selbstständig zu machen, kann schon in den Jahren vor dem offiziellen Start Geld für notwendige Investitionen steuermindernd zurücklegen.

Das geht aus einem BMF-Schreiben zu "Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag " hervor. Details unter: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4a12947fb5605&akt=news_steuern

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