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Impfzentrum Münster wird eröffnet: Impf-Alphabet und Corona-Chronik

In Begleitung der Pressemitteilung „Auftakt im Impfzentrum Münster“ stellen wir hier ergänzendes Material zur Verfügung.

Impf-Alphabet

A wie Anreise: Grundsätzlich sollten Sie Ihre Anreise zum Impfzentrum in eigener Verantwortung regeln. Anreise im Pkw: Für den Parkplatz zur Messehalle Nord (P1) des „MCC Halle Münsterland“ geben Sie bitte „Lippstädter Straße 1“ in Ihr Navigationsgerät ein. Das Parken ist für die Dauer Ihres Aufenthalts kostenfrei. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Drei Buslinien (6,8 und 17) verbinden das Impfzentrum mit dem Hauptbahnhof und der Innenstadt. Der Ausstieg lautet hier „Messe und Congress Centrum Halle Münsterland/Stadthaus 3“, bzw. auf Linie 17 „Stadtwerke/Cineplex“. Anreise mit dem Fahrrad: Es steht eine ausreichende Anzahl an Abstellmöglichkeiten bereit.

B wie Begleitung: Impflinge dürfen sich von jeweils einer Person begleiten lassen, die jedoch nicht geimpft werden kann. Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Haustieren nicht gestattet.

C wie Corona und Covid-19: Der uns als Corona bekannte Virus heißt eigentlich SARS-CoV-2. SARS steht dabei für „Schweres Akutes Atemwegssyndrom“. Dieser Virus kann die Lungenerkrankung „Covid-19“ mit schwerwiegenden und langwierigen Folgen bis zum Tode auslösen. Die Bezeichnung Covid-19 steht für „Corona Virus Disease 2019“.

D wie Druck: Gerade einmal zwei Wochen lagen zwischen der ersten Baubesprechung Anfang Dezember und der Betriebsbereitschaft des Impfzentrums am 15. Dezember. Die Federführung des Aufbaus und des organisatorischen Betriebs liegt in den Händen der Berufsfeuerwehr Münster unter Leitung von Gottfried Wingler-Scholz. Das gute Netzwerk in der Verwaltung, die starke Zusammenarbeit mit dem Messe und Congress Centrum Halle Münsterland sowie die kurzfristige Bildung mehrerer Arbeitsgruppen haben das Verfahren beschleunigt. Nur über das Zusammenspiel aller Beteiligten lässt sich eine derart große Aufgabe binnen solch kurzer Zeit stemmen.

E wie Einwilligung: Niemand wird zur Impfung verpflichtet, sie ist ein für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreies Angebot von Bund und Land. Die Kommune stellt die Logistik zur Verfügung, die Kassenärztliche Vereinigung sorgt für die medizinische Umsetzung. Das Aufklärungsgespräch zwischen dem Impfling und dem Impfarzt/der Impfärztin dauert nur wenige Minuten. Auf Grundlage der Anamnese wird individuell beraten. Der Anamnesebogen zur Einwilligung in die Schutzimpfung liegt vor. Ohne Unterschrift auf diesem wird nicht geimpft.

F wie Folgen: Wenn nach der Impfung unerwünschte Wirkungen auftreten sollten, sind die meist leichter Art: Kurzzeitig leichte Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Rötungen oder auch etwas Kopfweh und Schüttelfrost. Auch Gelenkschmerzen oder Übelkeit können auftreten, ebenso leichtes Fieber. Alle diese Symptome können erfahrungsgemäß zum Beispiel mit frei verkäuflichem Paracetamol gut behandelt werden. Sollten die Beschwerden allerdings anhalten oder schwerer sein, sollte man seinen Hausarzt / seine Hausärztin kontaktieren.

G wie „gute Gründe“: Die Stadt Münster als Trägerin des Impfzentrums Münster ist bei der Umsetzung von Impfungen an die Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Priorisierung von Impfungen gebunden. Nach der Impfung in den stationären Pflegeeinrichtungen werden nun zunächst alle Bürgerinnen und Bürger, die bis Ende Januar 2021 das 80. Lebensjahr vollendet haben, immunisiert. So sehr die Not Einzelner auch nachvollziehbar ist und Gründe genannt oder ärztliche Bescheinigungen vorgelegt werden, kann hier leider keine Ausnahme für andere Personengruppen gemacht werden. Die Stadt Münster arbeitet mit Hochdruck daran, die Impfungen schnellstmöglich durchzuführen um so zügig die nächstpriorisierten Bevölkerungsgruppen erreichen zu können. Die Solidarität aller Menschen ist bei der Bekämpfung der Pandemie eines der wichtigsten Instrumente.

H wie Hörbehinderung: Die Beratungsstelle für Menschen mit Hörbehinderung – PariSozial Münsterland gGmbH – bietet Unterstützung bei der Organisation der Impftermine, der Suche nach Gebärdensprachdolmetschenden oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen für die Impfungen und bei der Organisation der Fahrt zum Impfzentrum an. Kontakt: Fax: 0251/61 85 152, Telefon 0251/61 85 124, E-Mail: hoerbehindert-ms@parisozial-muensterland.de. Mobil: 0173/ 99 45 69 7 (SMS und Messenger SIGNAL).

I wie „Impftourismus“: Erster Anlaufpunkt sollte für alle angeschriebenen impfberechtigten Personen das Impfzentrum im Wohnort sein. Allerdings können auch Personen hier geimpft werden, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können über die Terminmanagement-Software den prozentualen Anteil dieser Personengruppe bestimmen. Weicht dieser vom Durschnitt ab, erfolgt ein Ausgleich bei der Impfstofflieferung durch das Land. Es gehen also keine Impfstoffe an ortsfremde Personen „verloren“.

J wie Jovel: Geduld ist richtig jovel! Seit vielen Monaten mühen sich zahllose Menschen darum, dass möglichst bald möglichst viele Menschen vor einer schweren Erkrankung geschützt werden können. Alle Mitarbeitenden, insbesondere der Stadtverwaltung und Feuerwehr, sind nahezu rund um die Uhr damit beschäftigt und vielfach am Limit des Leistungsvermögens. Daher werden die Besuchenden des Impfzentrums um etwas Geduld gebeten, wenn es nicht gleich so laufen sollte wie erhofft. Danke!

K wie Kosten: Für Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung gegen Covid-19 kostenfrei. Der Rat der Stadt Münster hat am 9. Dezember einer Übergangsfinanzierung für den Aufbau des Corona-Impfzentrums zugestimmt. Der Beschluss ermöglicht die Vorfinanzierung kurzfristig anfallender Kosten für den Aufbau und den Betrieb der Einrichtung in Höhe von zunächst 1,2 Millionen Euro. Die tatsächlichen Ausgaben sind derzeit nicht präzise kalkulierbar. Unter anderem ist aus benannten Gründen noch unklar, wie lange das Impfzentrum in Betrieb bleiben wird. Bund und Land NRW haben zugesagt, einen großen Teil der Aufwendungen zu übernehmen.

L wie Logistik: Das Land NRW liefert täglich „frische“ Impfstoffe ins Impfzentrum. Es wird also kein Material vor Ort gelagert. Im Impfzentrum werden die empfindlichen, in kleinen Glasfläschchen transportierten Medikamente vereinzelt, aufgearbeitet und Spritzen damit bestückt.

M wie mRNA-Impfstoff: Der hier genutzte mRNA-COVID-19-Impfstoff (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer) ist ein gentechnisch hergestellter Impfstoff, der auf der gleichen neuartigen Technologie wie auch „Moderna“ beruht. mRNA (Boten-RNA oder „messenger Ribonukleinsäure“) ist die „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erbinformation –  der DNA –  zu verwechseln. Im mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös. Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen abgebaut.  Dann wird auch kein Viruseiweiß mehr hergestellt. Die nach der Impfung vom Körper des Geimpften (vor allem in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimmten Abwehrzellen) gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: Es werden Antikörper gegen das Spikeprotein des Virus sowie Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.

N wie Nachweis: Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordnung der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Bitte halten Sie außerdem Ihren Impfausweis bereit. Dieser wird im Impfzentrum benötigt. Sollte dieser nicht auffindbar sein, erhalten Sie vor Ort eine Ersatzbescheinigung über die Impfung. Und: Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie bitte eine Medikamenten-Liste mit zum Termin. Gleiches gilt für den Allergiepass, sollten Sie an Allergien leiden. Ohne die Impfberechtigung und eine entsprechende Termineinladung ist kein Zutritt zum Impfzentrum möglich.

O wie Öffnungszeiten: Das Impfzentrum Münster ist zunächst täglich von Montag bis Sonntag zwischen 14 und 20 Uhr geöffnet; diese Zeiten könnten je nach Impfstoff-Verfügbarkeit und zum Start der Zweitimpfungen ab Anfang März deutlich erweitert werden.

P wie Priorisierung: KVWL und Stadt Münster halten sich bei der Verimpfung streng an Vorgaben und Impfverordnung. Die Impfstrategie des Landes NRW sieht vor, dass vorerst höchste Priorität alle Menschen über 80 Lebensjahre sowie das Personal von Alten- oder Pflegeheimen genießen. Wenn nach den geplanten Impfungen noch Impfstoff übrig ist, kann dieser verantwortungsbewusst in der höchstpriorisierten Gruppe und nach Corona-Impfverordnung weitergeimpft werden (so zum Beispiel an Personal im Rettungsdienst, Mitarbeitende des Impfzentrums oder auch der mobilen Altenpflege). Das Gesundheitsministerium genehmigt diese Vorgehensweise, damit Impfstoffe optimal genutzt und nicht verworfen werden müssen. Hinzu kommt die besondere Problemstellung für die Impfzentren, dass der BioNTech-Impfstoff nach seiner Rekonstitution nicht mehr transportiert und nach einer kurzen Zeit bereits gar nicht mehr verimpft werden darf. Die Impfärzte vor Ort entscheiden und fordern entsprechend impfberechtigte Personen kurzfristig an. Diese Regeln gelten gleichermaßen für Alten- und Pflegeheime, für Impfzentren – aber auch für die Krankenhäuser, die jedoch die Durchführung komplett in Eigenregie verantworten.

Q wie Quantität: Das Land NRW stellt dem Impfzentrum Münster derzeit 1230 Impfdosen pro Woche zur Verfügung. Das heißt, es können rund 180 Personen pro Tag geimpft werden. Angesichts von rund 17.000 angeschriebenen Impfberechtigten würde so natürlich viel Zeit ins Land streichen, bis diese Personengruppe vollständig geimpft ist. Zeitnah ist allerdings mit weiteren Impfstoffen zu rechnen, so dass die Schlagzahl im Impfzentrum deutlich hochgestuft und somit schneller geimpft werden kann.

R wie Regeln: Auch innerhalb des Impfzentrums Münster gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Sprich: Mund und Nase sind während des gesamten Aufenthalts durch eine medizinische Maske (beispielsweise FFP2, KN95 oder OP-Maske) zu bedecken. Auf das Händeschütteln zur Begrüßung und zum Abschied wird verzichtet, der Mindestabstand von 1,50 Meter sollte überdies eingehalten werden. Grundsätzlich gilt: Wer Krankheitssymptome aufweist, erhält keinen Zutritt zum Impfzentrum Münster. Es gilt ein strenges und bereits beispielsweise in den Coronabehandlungszentren und Arztpraxen erprobtes Hygienekonzept vom Parkplatz bis zum Ausgang. Für die Einhaltung und Überwachung aller Maßnahmen ist entsprechend geschultes Personal anwesend.

S wie Sanitätsdienst: Der Wartebereich des Impfzentrums, in dem die Impflinge 30 Minuten nach der Impfung verbleiben sollten, wird von Sanitätern der Hilfsorganisationen überwacht, die als erfahrene Helfer sofort eine Kreislaufschwäche oder ähnliches erkennen und behandeln können. Für die Behandlung stehen mehrere separate Kabinen bereit, in denen man sich bei Bedarf auch hinlegen und behandeln lassen kann. In der Halle sind mehrere Ärzte permanent anwesend, und der Anschluss an den städtischen Rettungsdienst ist sichergestellt – nur für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle. Die Impfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen haben keine nennenswerten Nachwirkungen gezeigt.

T wie Taxi: Die Stadt Münster geht davon aus, dass die meisten Betroffenen mit Hilfe ihrer Angehörigen, Freunde oder auch Nachbarn zum Impfzentrum gelangen werden. Für die Seniorinnen und Senioren, die die Fahrt weder privat organisieren können, noch Anspruch auf eine ärztlich verordnete Krankenfahrt haben, bietet die Stadt Münster in Kooperation mit den beiden hiesigen Taxizentralen – der Taxi Zentrale Münster eG (Tel. 0251/60011) und der Taxiruf Münster GmbH (Tel. 0251/25500) – das sogenannte „Impftaxi“ an. Gegen eine Eigenbeteiligung von 5 Euro je Fahrt können die Betroffenen sicher und komfortabel zum Impfzentrum bzw. nach der Impfung nach Hause gebracht werden. Den restlichen Fahrpreis übernimmt die Stadt Münster. Darüber hinaus bietet das Sozialamt der Stadt der priorisierten Gruppe der Über-80-Jährigen an, Fragen zur Unterstützung, zum Transport und zum eingerichteten Impf-Taxi über die Sozialamts-Hotline 02 51/492-55 60 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9 bis 12 Uhr zu beantworten. Anfragen können auch an die E-Mail-Adresse Sozialamt-Alltagshilfen@stadt-muenster.de gerichtet werden. Alle elf Arbeitskreise „Älter werden in Münster“ und die Senioren-Begegnungsstätten wurden über die Rahmenbedingungen zum Impfen informiert. Es gibt bereits Akteure, die sowohl bei der Impfterminvereinbarung helfen wollen, aber teilweise auch eine Begleitung zur Impfung anbieten. Zu diesen kann vermittelt werden. 

U wie Unterhaltung: Im gesamten Impfzentrum Münster steht den Bürgerinnen und Bürgern, die einen Termin zur Impfung erhalten haben, ein kostenfreies WLAN-Netz zur Verfügung. Außerdem zeigt „Münster 4 Life“ im Wartebereich verschiedene Kurzfilme aus seinem Kinoerfolg und der gleichnamigen DVD & BluRay „Münster Above – Der Film“auf einer großen LED-Wand im Wartebereich. Zu sehen sind großartige Luftaufnahmen beispielsweise der Innenstadt, des Aasees, Hafens und vieler weiterer Münster-Highlights. Außerdem sind an verschiedenen Stellen des Impfzentrums weitere Monitore aufgestellt, auf denen beispielsweise Präventionsfilme der Polizei oder Hygienehinweise und Zeitrafferfilme vom Aufbau des Impfzentrums gezeigt werden.

V wie Vollbetrieb: Im Vollbetrieb kann das Impfzentrum an sieben Tagen pro Woche zwischen 8 und 20 Uhr im Zwei-Schicht-System und in neun Impfstraßen gefahren werden. Dann könnten rund 200 Impflinge zeitgleich und coronakonform in der Halle sein – dies alles ist natürlich abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Mengen Impfstoff.

W wie Wartezeit: Für den gesamten Prozess sollten Sie je Impftermin rund eine Stunde Zeit einplanen. Inklusive ist da die Zeit im Wartebereich nach der Impfung. Die Impflinge können helfen, den Prozess zu beschleunigen. Ein erster wichtiger Schritt ist geschafft, wenn alle entsprechenden Unterlagen zum Termin mitgebracht werden. Das Aufklärungsgespräch dauert nur wenige Minuten. Steht die Impfung dann bevor, kann schon einmal der Ärmel des bevorzugten „Impf-Armes“ hochkrempelt werden. Entsprechend einfach handzuhabende Kleidung erweist sich da als vorteilhaft.

X wie X-Abstandshalter: Im Wartebereich des Impfzentrums sind zahlreiche Stuhlreihen aufgestellt. Damit hier der coronakonforme Abstand unter den Impflingen gewahrt bleibt, sind einige Stühle mit roten X-Markierungen belegt, die nicht entfernt oder besetzt werden sollen.

Y wie Yachtbesitzer: Yachtbesitzer können auf Antrag einen Liegeplatz im Stadthafen bekommen und haben von dort lediglich einen Fußweg von 800 Metern zum Impfzentrum zurückzulegen. 🙂

Z wie Zweitimpfung: Nach der Erstverimpfung ist eine weitere Impfung zwingend nötig, um den Immunschutz zu vervollständigen. Diese erfolgt im Falle des mRNA-Impfstoffes BioNTech im Abstand von 21 Tagen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen zweiten Termin erhalten haben und diesen auch wahrnehmen können. Ein guter Immunschutz beginnt etwa sieben Tage nach der zweiten Impfung. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt, so das RKI.

Münsters CORONA-CHRONIK

2020

26. Februar: Stadt Münster veröffentlicht Empfehlungen zur Infektionshygiene
27. Februar: Vorab-Ankündigung eines Corona-Krisenstabs
29. Februar: Erste registrierte Corona-Infektion in Münster
2. März: Erste Sitzung des Krisenstabs
2. März: Transparenzoffensive der Stadt gestartet (Web)
    März: Systematische Umwidmung von normalen Krankenhausbetten in „Corona-Betten“ gestartet
4. März: Erste Kita präventiv geschlossen
5. März: Erste Schule präventiv geschlossen
10. März: Send-Absage
13. März: Stadt untersagt Club- und Tanzveranstaltungen
14. März: Ankauf von 500.000 Materialien zum Schutz v.a. in systemrelevanten Einrichtungen
16. März: Land schließt alle Schulen und Kitas
18. März: Lockdown – Allgemeinverfügung der Stadt zur Schließung von Einrichtungen, Geschäften, Lokalen, Sportanlagen, Kultureinrichtungen usw. sowie Verbot von Veranstaltungen; sukzessive verschärfte Auflagen am Wochenmarkt, der aber dauerhaft erhalten bleibt
26. März: Erster Corona-Todesfall in Münster
               Therapiezentrum mit KVWL in Uppenberg-Schule eingerichtet
30. März: Einrichtung einer „Kommunalen Krankenhilfe-Einrichtung“ im DRK-Institut, Sperlichstraße, zur Entlastung von Krankenhäusern
31. März: zwei Anlauf- und Versorgungsstellen für wohnungslose Menschen
14. April: „Münsters gute Naht“ – Masken-Aktion mit Kirchen und Apothekerkammer
20. April: Münster führt als erste Großstadt in NRW die Maskenpflicht ein; später zieht Landesregierung mit allgemeiner Maskenpflicht nach; parallel laufen erste Lockerungen an
30. April: Gastro-Gipfel und andere Maßnahmen zur Dämpfung wirtschaftlicher und kultureller Folgeschäden
11. Mai: Entscheidung, Erntehelfer/innen auf drei Bauernhöfen zu testen
10. Juni: 41. und vorerst letzte Sitzung des Krisenstabes
23. Juni: Wiederaufnahme des Krisenstabes wegen schwerer Ausbruchsgeschehen im Umland
August: Stark steigende Infektionszahlen in Münster
20. September: Großevakuierung von 16.000 Menschen in Mauritz (Blindgängerfund) trotz Corona geglückt
28. September: Erste Bar wegen eines Ausbruchsgeschehens geschlossen, Grundschulklassen vorsorglich in Quarantäne
9. Oktober: 50. Sitzung des Corona-Krisenstabs
23. Oktober: Erste Restaurants wegen Ausbruchsgeschehens geschlossen, 15 Corona-Todesfälle gesamt
24. Oktober: Stadt überschreitet Inzidenzwert von 35
25. Oktober: Stadt überschreitet Inzidenz-Grenzwert von 50
26. Oktober: Absage aller Weihnachtsmärkte in Münster
27. Oktober: Maskenpflicht in stark frequentierten Fußgängerzonen
30. Oktober: Stadt überschreitet Inzidenz-Grenzwert von 100
31. Oktober: Schließung aller Hallenbäder und städtischer Kultureinrichtungen, Hotels, Restaurants etc
November: Weitere Verstärkungen für das „Team Corona“ im Gesundheitsamt – nun über 100 Personen
2. November: Münsters Inzidenz liegt bei 116,7
6. November: Entzerrung des Unterrichtbeginns in Schulen / Maskenpflicht auf Spielplätzen
12. November: 20 Corona-Todesfälle gesamt in Münster
17. November: Ankündigung des Landes – Münster wird Standort eines Impfzentrums, Federführung bei Feuerwehr
19. November: Mobile Raumluftreiniger in 300 Schulräumen eingesetzt
20. November: Verschärfte Corona-Regeln in Schulen
4. Dezember: Stadt startet breit angelegte Kampagne: „#MSgegenCorona“
9. Dezember: Verschärfter Corona-Bußgeldkatalog
                    Stadt stellt 1,2 Millionen Euro in Übergangsfinanzierung für Aufbau des Impfzentrums bereit
15. Dezember: Impfzentrum ist betriebsbereit – kann aber aufgrund mangelnder Impfstoffe nicht starten
16. Dezember: Stadtverwaltung fährt Betrieb coronabedingt herunter
19. Dezember: Stresstest im Impfzentrum geglückt
23. Dezember: Hilfsorganisationen und Feuerwehr unterstützen in Pflegeeinrichtungen bei Abnahme von Corona-Tests
27. Dezember: Start der Impfkampagne in vollstationären Pflegeeinrichtungen – 180 Personen geimpft
31. Dezember: Feuerwerksverbot auf zahlreichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen, 50 Corona-Todesfälle gesamt

2021

8. Januar: Oberbürgermeister Markus Lewe plant Gedenktag für Corona-Opfer
18. Januar: Impfstart in den Krankenhäusern der Stadt – in Eigenregie
19. Januar: Auftakt zur Zweitimpfung in Münsters stationären Einrichtungen
20. Januar: Münsters Inzidenz unter 50 – und so soll es auch bis heute (8.Februar) bleiben
22. Januar: Post vom Landesgesundheitsminister für 17.000 Über-80-Jährige in Münster zum Start im Impfzentrum
25. Januar: Impf-Terminvergabe an Über-80-Jährige durch KVWL
29. Januar: 90 Corona-Todesfälle in Münster gesamt
1. Februar: „Impf-Taxi“ soll Transport zum Impfzentrum sichern
3. Februar: Neue Corona-Mutation in Münster registriert
8. Februar: Eröffnung des Impfzentrums Münster unter schwierigen Witterungsbedingungen (Massiver Wintereinbruch)

 Alle Infos auch unter www.muenster.de/corona_impfung

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