Impfzentrum Münster: Teilbereiche der Prio 3 geöffnet

Zuletzt aktualisiert 11. Mai 2021 (zuerst 5. Mai 2021).

Münster (SMS). Das Land NRW hat den Impfstart in Teilbereichen der Priorisierungsgruppe 3 angekündigt. Für hausärztliche Praxen und auch das Impfzentrum bedeutet das eine erneute Umorganisation, die schon ab morgen greifen wird. Die per Erlass vom Gesundheitsministerium ausgewiesenen Impfberechtigten können bereits ab dem morgigen Donnerstag, 6. Mai 2021, über das Onlineportal (www.116117.de) und die Hotline (Tel. 0800/11611702) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Termine im Impfzentrum buchen.

Wer in der hausärztlichen Praxis geimpft werden möchte, sollte dort den Kontakt suchen und entsprechend einen Termin abstimmen.

Ab sofort berechtigt sind demnach auch:
•          Personal an weiterführenden Schulen
•          Personal im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
•          Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
•          Personal im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
•          Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
•          Personal in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
•          Personal im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Als Nachweis ist eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen. Das Ministerium hat hierzu ein Muster zum Download bereitgestellt: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_2_arbeitgeberbescheinigung_05052021.pdf

Darüber hinaus hat das Ministerium Änderungen in weiteren Priogruppen vorgenommen. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (gem. § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 CoronaImpfV) können auch weiterhin ein Impfangebot in ihrer hausärztlichen Praxis oder im Impfzentrum erhalten. Neu ist, dass nun Alter und Vorerkrankung der pflegebedürftigen Person nicht mehr relevant sind. Es muss jedoch mindestens Pflegegrad 1 nachgewiesen werden können.

Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung (gem. §3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind dieser Personengruppe zuzuordnen ist, eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.

„Wir sehen hier einen weiteren Schritt zur baldigen Aufhebung der Priorisierung“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer, „es ist wichtig, dass die Menschen Perspektiven erhalten – insbesondere zu einem Zeitpunkt, da binnen Wochenfrist ein Spektrum von der Ausgangssperre bis zur Öffnung von Beherbergungsbetrieben diskutiert wird.“

Ungewiss bleibt, wie die Kommunen mit der Ankündigung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass alle Personen älter als 60 Jahre bei ihrem Hausarzt geimpft werden können, umzugehen haben. Die Aussage während der Mittwochs-Pressekonferenz wird durch den am Mittwochnachmittag verschickten Erlass nicht gedeckt. Hier werden zeitnah noch weitere Informationen des Landes NRW erwartet.