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Immobilienfinanzierung: Verbraucherzentrale Bundesverband erreicht besseren Schutz

27.06.2008 – Schnell und unbürokratisch hat der Deutsche Bundestag Regelungen zum besseren Schutz von Darlehensnehmern verabschiedet. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Missstände beim Kredithandel, auf die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Jahr aufmerksam gemacht hatte. "Wir freuen uns, dass die Politik unsere Anstöße so schnell aufgegriffen hat", erklärt Vorstand Gerd Billen. Trotz vieler positiver Neuerungen bestehe allerdings noch Handlungsbedarf. Das Votum des Bundesrates steht noch aus.

"Die Zusammenarbeit und sachgerechte Diskussion mit fast allen Fraktionen und ihren Verbraucherpolitikern sowie die Unterstützung durch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sind ermutigend", kommentiert Billen das heute im Bundestag verabschiedete Risikobegrenzungsgesetz. Das Gesetz werde sich als Stand-ortvorteil im globalen Markt erweisen, denn es sorgt langfristig für Sicher-heit und ökonomische Stabilität. Es schaffe eine höhere Rechtssicherheit für Millionen von Haus- und Wohnungsbesitzern.Neues Gesetz reduziert RisikenDas neue Gesetz setzt zahlreiche Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes um. So definiert das Gesetz erstmals Kündigungsvoraussetzungen für den Fall, dass ein Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Solch eine Regelung gab es bislang nur bei gewöhnlichen Verbraucherkrediten. Außerdem sorgt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten dafür, dass die Betroffenen genügend Zeit haben, ihre Rechte zu prüfen. Ein neuer Schadensersetzanspruch soll Kreditgeber und Investoren dazu zwingen, sachgerecht zu agieren. Darüber hinaus muss die Bank beim Vertragsschluss darüber informieren, dass Forderungen aus Kreditverträgen weiterverkauft werden können. Eine heute in einigen Vertragsklauseln bereits versteckte generelle Zustimmung zum Austausch des Kreditgebers wird noch strenger ausgeschlossen.

Weiterer Handlungsbedarf: Bank darf kündigen, Verbraucher nicht

Trotz positiver Regelungen des neuen Gesetzes sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband weiteren Handlungsbedarf. So besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Forderungen an Investoren verkauft werden, die nicht selbst Kreditinstitute sind. Damit können Banken die geltenden Eigenkapitalanforderungen umgehen, die es für Banken zum Teil attraktiv machen, sich von Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten zu trennen. Nicht aufgegriffen wurde im Entwurf auch die Forderung nach einem Sonderkündigungsrecht oder einem Zustimmungsrecht des Kunden, wenn eine Bank einen Kredit weiterverkauft. Schließlich fehlt noch die Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechts des Kreditgebers, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Kunden verschlechtert oder der Wert der sichernden Immobilie sinkt. Dieses Kündigungsrecht soll lediglich auf missbräuchliche Verwendung hin überwacht werden.

Verbraucherzentrale Bundesverband brachte das Thema ins Rollen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Herbst 2007 eine Studie veröffentlicht, die dem Problem dubioser Kreditverwertungen auf den Grund gehen sollte. Das besorgniserregende Ergebnis: Auch nicht notleidende, sauber abbezahlte Hypothekendarlehen waren in nennenswertem Umfang von Banken verkauft worden. Darüber hinaus diagnostiziert die Studie eklatante Rechtslücken, die akuten Handlungsbedarf bezüglich der Risiken aufzeigten. Nach der Veröffentlichung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und Nachfragen zahlreicher besorgter Verbraucher unter anderem auch bei den Verbraucherzentralen setzten Regierung und Bundestag das Thema auf die politische Agenda.

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