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Masken für Empfänger von Sozialleistungen – Hygienische Vorgaben eingehalten

Die per Post versendeten Masken wurden sorgsam unter Beachtung der hygienischen Vorgaben verpackt.Foto: Amt für Kommunikation, Stadt Münster.

Die per Post versendeten Masken wurden sorgsam unter Beachtung der hygienischen Vorgaben verpackt. Foto: Amt für Kommunikation, Stadt Münster.

Münster (SMS) Seit Ende Januar besteht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Dies stellt insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen vor finanzielle Herausforderungen.  

In Münster konnten jeder Person ab 6 Jahren, die Leistungen für den Lebensunterhalt bezieht, drei medizinische Masken aus dem Vorrat des Landes und drei weitere medizinische Masken aus dem städtischen Bestand zur Verfügung gestellt werden.

Um lange Schlangen beim Abholen zu vermeiden, wurden die Masken per Post versandt. Da die vom Land zur Verfügung gestellten Masken in Zehner-Paketen geliefert wurden, mussten sie geöffnet werden, um dem Anspruch auf drei Masken für jede berechtigte Person gerecht zu werden; mit den weiteren drei Masken der Stadt wurden sie gemeinsam auf den Postweg gegeben.  

Der Versand der Masken war laut städtischer Gesundheitsbehörde unbedenklich. Die Verpackung fand selbstverständlich unter hygienisch einwandfreien Bedingungen statt. So wurden etwa Einmalhandschuhe und medizinische Schutzmasken bei der Vereinzelung und Kuvertierung getragen.

Alle Masken weisen den erforderlichen Standard einer CE- oder KN-95-Kennzeichnung auf.    

Foto: Die per Post versendeten Masken wurden sorgsam unter Beachtung der hygienischen Vorgaben verpackt.
Foto: Amt für Kommunikation, Stadt Münster. 

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