Hiltrup: Neues Wohngebiet an der Straße „Zur Vogelstange“

Bebauungsplan wird erneut öffentlich ausgelegt / Unterlagen im Stadthaus 3 nur nach telefonischer Terminvereinbarung einsehbar / Informationen auch im Stadtportal

Münster (SMS) Teile der landwirtschaftlichen Flächen zwischen der Bezirkssportanlage Hiltrup-Süd und der Straße „Zur Vogelstange“ werden zu einem kleinen Wohngebiet entwickelt. Mit dem Bebauungsplan soll die rechtliche Grundlage für die Errichtung von zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern für etwa 60 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte geschaffen werden. 

Der Bebauungsplan für diesen Teil von Münster-Hiltrup war im Jahr 2017 bereits öffentlich ausgelegt worden. Die von Bürgerinnen und Bürgern und sowie von verschiedenen Behörden eingegangenen Anregungen machten es erforderlich, einzelne Themen rechtlich und inhaltlich noch einmal neu zu beleuchten. Untersucht wurde zum Beispiel die Störfallbetroffenheit (Abstand zum BASF-Betriebsgelände). Außerdem wurden die textlichen Festsetzungen angepasst und die Erschließung wurde im Detail verändert.

Bebauungsplan erneut ausgelegt

Der geänderte Bebauungsplan muss nun erneut ausgelegt werden. Auch der zugrundeliegende Flächennutzungsplan muss geändert und ausgelegt werden.  Die Planungsunterlagen können ab Montag, 8. März, bis einschließlich Mittwoch, 21. April, im Kundenzentrum im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-13 Uhr). Offengelegt werden auch die umweltbezogenen Gutachten und Unterlagen. 

Um einer Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen, können die Pläne im Stadthaus 3 nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02 51/4 92-61 95 eingesehen werden. Der Zeitraum der Offenlegung wird von den sonst üblichen 30 Tagen auf 45 Tage ausgeweitet. Sämtliche Unterlagen sind im genannten Zeitraum auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung einsehbar. 

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Bis zum Ende der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Möglich ist dies zum Beispiel per Post, per E-Mail oder über das Online-Formular im Stadtportal.