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Heizungswechsel: Förderung so hoch wie nie


Münster (SMS). Für austauschpflichtige Heizungen gelten seit diesem Jahr die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 20 Prozent.

Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermie-Anlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Biomasseanlage, eine Wärmepumpe oder eine Erneuerbare-Energien-Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn die Ölheizung ersetzt wird. Außerdem gibt es eine Energieberatungsprämie von 5 Prozent (iSFP-Bonus).  Biomasseanlagen, die einen sehr geringen Emissionswert für Feinstaub einhalten, erhalten 5 Prozent obendrauf.

Die städtische Umweltberaterin Beate Böckenholt ist in Münster Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Fördermittel beim Bauen, Wohnen und Sanieren. Sie ist montags von 12 bis 17 Uhr sowie dienstags bis donnerstags von 10 bis 13 Uhr unter Tel. 02 51/ 4 92 – 67 67 zu erreichen.

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