Heizöl sicher lagern – Sprechstunde am Donnerstag, 26. Januar 2006

Münster.- Undichte Stellen an Heizöllageranlagen können zu unerwünschten und kostspieligen Überraschungen für Besitzer und Umwelt führen. Daher sind die Prüfrichtlinien jetzt erweitert worden. Nicht nur im Wasserschutzgebiet hat der Betreiber sein Augenmerk ganz besonders auf die Lagertanks und die Zuleitungen zur Brenneranlage zu richten.
Wie man möglichen Schwachstellen auf die Spur kommen kann, erklärt Eric Biebert vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz am Donnerstag, 26. Januar, von 15 bis 17 Uhr im Kundenzentrum Planen – Bauen – Umwelt (Telefon 4 92-67 67).

Seit dem Juni 2004 unterliegen auch kleinere oberirdische Heizöllageranlagen (ab 10 000 Liter) der Prüfungspflicht durch Sachverständige. Der Gesetzgeber hat zwar eine Übergangsfrist eingeräumt, doch bis zum 31. Dezember 2006 sind diese Anlagen von einem anerkannten Sachverständigen zu überprüfen. Bisher war eine Prüfpflicht erst ab einem Rauminhalt von mindestens vierzig Kubikmetern (40 000 Litern) notwendig. Die neu eingeführte Prüfung muss nun alle fünf Jahre erfolgen. Der Tankbetreiber ist hierfür selbst verantwortlich. Er hat einen anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen, der eine Durchschrift des Berichts an die Umweltbehörde weiterleitet.

Betroffen sind in erster Linie oberirdische Heizölverbraucheranlagen, die überwiegend in Kellern aufgestellt sind. Heizölbehälteranlagen in Wasserschutzgebieten sind nach wie vor bei einem Gesamtvolumen von über 5 000 Litern wiederkehrend prüfpflichtig. Nicht geändert hat sich die generelle Prüfpflicht für alle unterirdischen Rohrleitungen und Behälter.

Informationen zu den Prüfungen und Adressen von anerkannten Sachverständigenorganisationen hält Eric Biebert während der Sprechstunde bereit.