Hausverkauf: Sabotage durch Nachbarn

Zuletzt aktualisiert 25. August 2020 (zuerst 15. Februar 2006).

Nachbarn dürfen den Verkauf eines Hauses nicht sabotieren. Das berichtet der Infodienst Recht & Steuern der Landesbausparkassen mit Hinweis auf ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
  Verklagt wurden in dem Fall Nachbarn einer zum Verkauf stehenden Immobilie, die selbst ein Auge auf das Haus geworfen hätten. Kaum seien andere Interessenten erschienen, hätten sie mutwillig in erheblicher Lautstärke gelärmt. Das habe sich der Eigentümer nicht gefallen lassen.

Nachdem der Vertragsabschluss gescheitert sei, habe er zur Finanzierung seiner neuen Immobilie einen zusätzlichen Kredit aufnehmen müssen. Dann habe er die Krachmacher verklagt. Auch die Richter bewerteten das Verhalten der Nachbarn als gesetzeswidrig und verurteilten sie zu 11 000 Euro Schadenersatz. Die unnötige Lärmerei habe gegen die guten Sitten verstoßen.
AZ: 2Z BR 56/03

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