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Hartz IV: Neue Regelsätze ab 1. Juli

Münster. Zum 1. Juli werden die Regelsätze für Hartz IV angepasst. Erheblich nachgebessert hat der Gesetzgeber die Hilfen für Kinder und Jugendliche von sechs bis 13 Jahren. Sie erhalten 251 Euro und damit 40 Euro pro Monat mehr. In Münster profitieren davon über 2700 Kinder und Jugendliche, so die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS), in der Stadt und Agentur für Arbeit Münster bei der Umsetzung von Hartz IV zusammenarbeiten.Der Regel-Ecksatz, also die finanzielle Unterstützung für alleinstehende Erwachsene, steigt von 351 auf 359 Euro. Diese Anpassung entspricht der Entwicklung der Renten. Das ist gesetzlich so festgelegt.

Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 30.06.2009 mit. Gleichzeitig wird eine stärkere Differenzierung der Hilfen für Minderjährige eingeführt. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, gibt es künftig drei Stufen: Kinder bis fünf Jahre erhalten 215 Euro, die neu eingeführte Altersstufe der Sechs- bis 13-Jährigen bezieht 251 Euro – jetzt 70 Prozent des Hartz IV-Satzes – und alle Jugendlichen ab 14 Jahren bekommen 287 Euro, wie bisher 80 Prozent des Regelsatzes.

Bislang gab es bei den Regelsätzen für Minderjährige nur zwei Altersgruppen: Kinder bis 13 Jahre und Jugendliche ab 14 Jahre. Kindern standen 211 Euro zu – 60 Prozent des Hartz IV-Satzes für Erwachsene.Mit der neuen Altersstufe reagiert der Gesetzgeber auf die Kritik, dass die Regelsätze für Kinder nicht unter Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs der Kinder ermittelt werden. Der Gesetzgeber wollte nicht bis zur Vorlage einer neuen Einkommens- und Verbraucher-Stichprobe in 2010 oder 2011 warten und hat mit dem Konjunkturpaket II die Einführung der neuen Altersstufe beschlossen.

Das zusätzliche Einkommen soll die Lebensbedingungen von Sechs- bis 13-Jährigen verbessern und zur Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage beitragen.Die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS)Fast 20 000 Menschen in Münster sind angewiesen auf finanzielle Unterstützung durch die Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS), um den Lebensunterhalt und die Wohnung zu sichern. Seit 2005 ist es Aufgabe der AMS, diesen Menschen Zugang zu den verbrieften Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II – besser bekannt als Hartz IV – zu ermöglichen. 2008 gewährte die AMS, in der die Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Münster zusammenarbeiten, Leistungen von fast 100 Mio Euro.

Zweite Aufgabe der AMS ist es, erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. 13 Mio Euro setzte sie 2008 für Weiterbildung, Trainingsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, berufsvorbereitende Maßnahmen, Eingliederungszuschüsse und viele weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme ein. 7100 Menschen profitierten davon: von arbeitslosen Jugendlichen, Zuwanderern und älteren Arbeitnehmern bis zu alleinerziehenden Frauen, Erwerbslosen ohne Ausbildung und Menschen mit Behinderungen. 30,3 Prozent der Geförderten wurden in den Arbeitsmarkt eingegliedert.Hauptsitz der Arbeitsgemeinschaft Münster ist das Stadthaus 2 am Ludgeriplatz, Nebenstellen gibt es in Kinderhaus und Hiltrup. Die Arbeitsgemeinschaft hat zurzeit rund 220 Beschäftigte.

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