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Hammer Straße: Bestandsschutz für den Einzelhandel

Münster.- Keine neuen Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet zwischen Hammer Straße und Trauttmansdorffstraße, aber komfortabler Bestandsschutz für den bestehenden Einzelhandel. Das sind die wesentlichen Ziele des geänderten Bebauungsplanes für die Siemensstraße. Der Entwurf liegt bis zum 17. Oktober im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, zur Einsichtnahme aus.  Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 20.09.2007 mit.

Bebauungsplan für die Siemensstraße liegt bis zum 17. Oktober im Stadthaus 3 aus

Einzelhandel mit bestimmten Sortimenten, die möglicherweise in Konkurrenz zum Angebot in der Innenstadt oder den benachbarten Nahversorgungszentren stehen, soll es zukünftig nur noch an der Hammer Straße oder an der Trauttmansdorffstraße geben. Im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird der Einzelhandel komplett ausgeschlossen.

Was allerdings bereits vor Ort ist, darf bleiben und in Ausnahmefällen sogar in begrenztem Umfang erweitern. Damit wollen die städtischen Planer unzumutbare Belastungen für die schon ansässigen Händler vermeiden.

Wer eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf abgeben möchte, kann diese im Kundenzentrum des Stadthauses 3 vortragen oder zur Niederschrift erklären. Ausführlichere Infos zum geänderten Plan finden sich auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/stadtplanung.

 

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